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Jeder Bürger hat Anspruch auf regelmäßige Informationen / Viele gespeicherte Daten sind veraltet Böse Überraschung mit Schufa-Auskunft vermeiden

09.03.2013, 01:21

Düsseldorf (dpa) l Warenbestellung nur noch gegen Vorkasse oder hohe Zinsen für einen Kredit - solche Nachrichten sind für Verbraucher unangenehm.

Der Hintergrund: Banken oder Unternehmen holen in der Regel vor Vertragsschluss bei Auskunfteien wie der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) Informationen über Kunden ein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die dort gesammelten Daten haben Einfluss auf die Kreditwürdigkeit. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass die Daten immer auf dem aktuellen Stand sind.

Jährliche Auskunft ist kostenfrei

Auskunfteien speichern neben Angaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift auch Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten oder Bürgschaften. Zudem werden Mobilfunk- und Leasingverträge sowie Ratenzahlungsgeschäfte verzeichnet. Nicht erfasst werden Kontostände, Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Nationalität und Kaufverhalten.

Aus den erfassten Daten ergibt sich ein sogenannter Score-Wert. Je schlechter er ist, desto geringer ist die Aussicht, einen Kredit oder Vertrag zu den gewünschten Konditionen zu bekommen.

Doch nicht immer sind die gespeicherten Daten bei den Auskunfteien aktuell. So kommt es immer wieder vor, dass etwa ein längst aufgelöstes Konto nach wie vor geführt wird. Daher sollten Verbraucher ihre bei den Auskunfteien gespeicherten Daten regelmäßig checken.

Einmal im Kalenderjahr kann jeder eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen. Unrichtige Angaben müssen laut Bundesdatenschutzgesetz korrigiert werden.

Formulare sind im Internet verfügbar

Um an die Informationen über die gespeicherten Daten zu kommen, müssen Verbraucher einen schriftlichen Antrag bei der jeweiligen Auskunftei stellen.

In dem Brief sollten sie eine Auskunft über ihre Daten und den aktuellen Score-Wert verlangen und sich auf Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes berufen. Das Schreiben muss zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an die Auskunftei geschickt werden.

Entsprechende Vordrucke oder Anträge finden sich auch im Internet. Die Verbraucherzentrale NRW etwa hat einen Musterbrief unter www.vz-nrw.de/mediabig/109701A.pdf veröffentlicht. Auch auf der Internetseite der Schufa beispielsweise ist ein Antrag zu finden. Hier müssen Verbraucher das ausgefüllte Formular an die SCHUFA Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin, schicken.