Zusteller darf nur Post einwerfen, wenn ein Name draufsteht Briefkasten muss beschriftet sein
Madgeburg (ksi) l Der neue Briefkasten kann noch so schön sein, wenn er nicht mit dem Namen des Empfängers beschriftet wird, ist er wertlos. Immer wieder haben Postboten in Sachsen-Anhalt das Problem, dass der Name vergessen wurde. "Nicht beschriftete, zu kleine, übervolle oder beschädigte Briefkästen dürfen durch den Zusteller nicht bestückt werden", berichtet Thomas Heidinger von der biber post, die im Norden Sachsen-Anhalts Post zustellt. Zwar sei niemand gesetzlich verpflichtet dazu, aber der Zusteller müsse prüfen können, ob Name und Adresse zwischen Brief und Briefkasten übereinstimmten. Ohne Namen am Kasten geht das nicht.
Wenn die amtliche Vorladung oder die Stromrechnung nicht per Post ankomme, dann könne das unangenehme Folgen haben. Denn jeder Empfänger trage eine Eigenverantwortung, dass ihm die Post zugestellt werden könne.
Sei dies nicht möglich, setzten oft automatisch rechtliche Schritte vom Mahnbescheid bis zur öffentlichen Bekanntmachung ein. Diese seien oft mit weiteren Kosten verbunden.