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Vom Nachweis bis zum Reisen Corona: Was Genesene rund um die Impfung wissen müssen

Geimpft oder genesen? Immer mehr Menschen antworten auf diese Frage mit „beides.“ Doch auch wenn ihr Schutz vor dem Coronavirus sehr gut ist - mit dessen Nachweis ist es so eine Sache.

Von Tom Nebe, dpa 05.07.2021, 16:04
Für den Nachweis ihres vollständigen Corona-Impfschutzes brauchen Genesene neben dem Beleg über eine Impfung auch ein „Genesenenzertifikat“.
Für den Nachweis ihres vollständigen Corona-Impfschutzes brauchen Genesene neben dem Beleg über eine Impfung auch ein „Genesenenzertifikat“. Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Dortmund/Berlin - Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, benötigt für den vollständigen Impfschutz nur eine Spritze. Das ist den meisten, die es betrifft, bewusst. Doch drumherum gibt es viele Unklarheiten, etwa zur Wahl des Impfstoffs und zum Nachweis des Impfschutzes. Wichtige Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Wann gelten Genesene als vollständig geimpft?

Das ist der Fall, wenn die Covid-19-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test belegt ist und eine Impfdosis gegen Sars-CoV-2 verabreicht wurde, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). Diese einmalige Impfung sollte in der Regel ab sechs Monate nach der Genesung in Betracht gezogen werden, rät das Robert Koch-Institut (RKI).

Mein PCR-Testnachweis ist weg - und nun?

Wer sein Testergebnis nicht mehr hat, könne das erneut bei der durchführenden Stelle anfordern, schreibt das BMG auf Nachfrage. Das heißt: Man wendet sich an die Arztpraxis oder das Testzentrum, wo der Abstrich vorgenommen wurde. Wer sich noch erinnert, in welchem Labor die Probe ausgewertet wurde, kann auch dort anfragen.

Liegt kein PCR-Testergebnis vor, gelten für Genesene laut BMG dieselben Regeln wie bei Personen, die nie an Covid-19 erkrankt waren. Das heißt: In der Regel sind dann zwei Impfungen für einen vollständigen Impfstatus fällig - außer man wird mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft, bei dem eine Dosis ausreicht.

Ist eine zweite Impfung schädlich, wenn ich die Erkrankung - vielleicht auch unbemerkt - durchgemacht habe?

Nein, aber sie ist unnötig. „Eine zweite Impfung wäre nicht gefährlich, sondern eher verschwendet, weil sie den Antikörperspiegel im Blut nicht mehr merklich nach oben verändert“, erklärt Prof. Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI). DGfI-Vizepräsident Prof. Reinhold Förster sagt: „Wer genesen ist, ist mit einer Impfung gut geschützt. Bevor man demjenigen die zweite Impfung gibt, sollte man lieber Menschen impfen, die noch keinen Impfschutz haben.“

Warum reicht eigentlich eine Impfung bei Genesenen aus?

Die einmalige Impfung sorgt bei ihnen schon für eine sehr gute Immunantwort. „Selbst Genesene, die nur noch ganz wenig Antikörper haben, reagieren auf eine Impfung so stark, dass sie danach so hohe Antikörperwerte haben wie Menschen nach der zweiten Impfung“, erklärt Carsten Watzl. Denn nach der Infektion haben sich Gedächtniszellen gebildet, die durch die Impfung wieder aktiviert werden.

Welcher Impfstoff hat für Genesene den besten Effekt?

Bei Genesenen können laut RKI alle zugelassenen Impfstoffe verwendet werden. Welcher Impfstoff den besten Booster-Effekt bietet, ist noch nicht wissenschaftlich geklärt. Vergleichbare Studien dazu gebe es keine, sagt Reinhold Förster.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) am RKI rät inzwischen bei Menschen ohne durchgemachte Corona-Infektion nach einer Impfung mit einem Vektorimpfstoff wie von Astrazeneca, für die zweite Impfung einen mRNA-Impfstoff wie von Moderna oder Biontech zu nutzen. Die Kombination soll für noch besseren Schutz sorgen.

Förster hält es für denkbar, dass sich daraus auch eine Ableitung für Genesene treffen lässt: „Man sieht, dass eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei bereits Geimpften einen deutlich besseren Immunisierungsboost gibt, als eine zweite Impfung mit einem Vektorimpfstoff. Von daher könnte man davon ausgehen, dass mRNA-Impfstoffe auch bei Genesenen eine stärkere Schutzwirkung bringen als Vektorimpfstoffe“, sagt er. „Das ist eine Hypothese, die sich gut begründen lässt“, so der Experte. „Es handelt sich ja auch um eine Art Auffrischung, da Genesene die Infektion durchgemacht haben und ihr Körper schon eine Immunantwort entwickelt hat.“

Muss man nach der Genesung mindestens sechs Monate bis zur Impfung warten?

Die Stiko empfiehlt es. Die Sechs-Monats-Frist hat laut Immunologe Watzl vor allem etwas mit Impfstoffknappheit zu tun. Er sagt: „Aus immunologischer Sicht könnte man auch schon nach zwei bis drei Monaten impfen.“ Auch mit Blick auf den digitalen Impfnachweis ist eine frühere Impfung als nach den empfohlenen sechs Monaten laut BMG kein Problem, „da das Impfzertifikat für die Genesenenimpfung keine Information über den Zeitpunkt des PCR-Tests enthält“.

Wie genau können Genesene ihren Impfstatus digital nachweisen?

Theoretisch können sie den Genesenen-Status genau wie die Impfung in Nachweis-Apps wie der CovPass-App und der Corona-Warn-App hinterlegen. Der PCR-Test darf nur mindestens 28 und maximal 180 Tage, also sechs Monate, zurückliegen.

Aber wo bekommt man den QR-Code zum Einscannen des Nachweises in die App her? In den Fragen und Antworten der CovPass-App heißt es dazu: „Das Genesenenzertifikat erhalten Sie in den Arztpraxen.“ Das BMG schreibt, dass das Genesenenzertifikat durch die Person, die einen Test durchführt oder überwacht, oder durch jede Ärztin oder jeden Apotheker ausgestellt werden könne.

Klingt einfach, aber das ist es im Alltag nicht immer: In einer Arztpraxis klappt das nur, wenn das dort genutzte Verwaltungssystem die Funktion zur Erstellung des Zertifikats unterstützt - das ist aber längst nicht bei allen der Fall.

Apotheken können zwar Impfzertifikate ausstellen, doch für ein Genesenenzertifikat kann man sich den Weg dorthin (noch) sparen. Stand jetzt sei das noch nicht möglich, heißt es auf Nachfrage bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Das RKI arbeite hier noch an der technischen Umsetzung.

Muss ich bei Reisen Probleme befürchten?

Andere Länder impfen auch Genesene zweimal. Was ist also, wenn bei der Einreise dort ein Status als einmalig geimpfter Genesener nicht als vollständig anerkannt wird? Es bleibt Reisenden nichts anderes übrig, als sich vorher genau zu informieren.

Für Reisen innerhalb der EU gibt es von der Europäischen Kommission unter reopen.europa.eu/de eine Übersicht, in der man erfährt, mit welchem Impfstatus eine Einreise ohne weitere Einschränkungen möglich ist. Dafür muss man auf der Seite nur das Abreiseland und das Zielland eingeben. So erfährt man zum Beispiel für Frankreich, dass Genesene aus Deutschland dort ab 14 Tage nach der ersten Dosis „ohne weitere Einschränkungen“ einreisen dürfen.

Und bei Reisen außerhalb der Europäischen Union? Auf internationaler Ebene liefen Bemühungen seitens der EU zur gegenseitigen Anerkennung der jeweils gültigen Impfschemata, teilt das BMG mit. Unsicherheiten bleiben also, auch für genesene Reisende mit Impfung.