Schadstoffe in Wasserspielzeug Da hilft nur Schnüffeln
Wasserspielzeug ist oft mit Schadstoffen belastet. Für den Käufer ist
das aber nur schwer zu erkennen. Prüfsiegel und die eigene Nase helfen
bei der Auswahl.
Magdeburg l Der Kauf eines aufblasbaren Planschbeckens oder Wasserspielzeugs kann Eltern vor eine echte Herausforderung stellen. Es soll stabil und sicher sein und vor allem: Keine Chemiebombe. Doch die Schadstoffbelastung ist das Problem. Denn die Hersteller halten sich oft nicht an die gesetzlichen Grenzwerte oder weichen auf andere bedenkliche Stoffe aus, wie Untersuchungen von Verbraucherzentralen, der Stiftung Warentest oder der Zeitschrift "Ökotest" ergeben haben.
Das kann auch Dr. Andreas Pfalzgraf, Lebensmittelchemiker beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Halle bestätigen. Seine Behörde kontrolliert auch in diesem Jahr wieder Wasserspielzeug. "In einer Charge Wasserbälle finden wir oft unterschiedlich hohe Schadstoffmengen, einige Produkte vom gleichen Hersteller sind in Ordnung, andere nicht", berichtet er.
Der Lebensmittelchemiker und Vater rät Eltern beim Kauf die Nase einzusetzen. "Es darf nicht zu sehr stinken", sagt er. Insbesondere süßliche Gerüche gelten als verdächtig. Was so unangenehm riecht, sind meist Lösungsmittel. Laut Pfalzgraf können diese krebserregend sein. Deshalb sollte das Planschbecken gut ausgelüftet werden, bevor es benutzt wird.
Doch nicht alle Schadstoffe kann man riechen. Weichmacher sind geruchlos, aber trotzdem können sie gefährlich sein. Sie werden eingesetzt, um den Kunststoff geschmeidig zu machen. Das Problem ist nur, dass sie nicht im Material bleiben. Sechs sogenannte Phthalat-Weichmacher sind schon für Spielzeug EU-weit verboten, weil sie die Leber schädigen, das Hormonsystem verändern und bei Jungen die Fortplanzungsfähigkeit beeinträchtigen können. Ob die Grenzwerte eingehalten werden, wird allerdings nur stichprobenartig von den Behörden überprüft. Meist mangelt es an Personal und Budget, denn solche Untersuchungen sind aufwändig und teuer.
Allerdings gibt es inzwischen einige Hersteller, die auf die Verpackung "phthalatfrei" oder "frei von schädlichen Weichmachern" schreiben.
Nach Erfahrung von Kerstin Etzenbach-Effers von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind diese freiwilligen Angaben auch in der Regel korrekt, wenn es um Weichmacher gehe, für die es gesetzliche Grenzwerte gebe. Zuverlässiger seien Prüfzeichen wie beispielsweise LGA tested Quality, das GS-Zeichen mit Angabe der Prüfstelle sowie "TÜV Rheinland Zertifiziertes Spielzeug Sicherheit und Schadstoffgeprüft". Das CE-Zeichen habe hingegen keine Aussagekraft.
Als ihre Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr Wasserspielzeug untersuchte, war jedes zweite zu hoch mit Schadstoffen belastet. Ein rosafarbener Delphin brachte es auf 40 Prozent an giftigen Phthalaten. Da diese Weichmacher fettlöslich sind, gelangen sie über sonnencremebeschmierte Kinderhände besonders gut in den empfindlichen Organismus.
Eva Becker vom Umweltbundesamt in Dessau rät Eltern, die auf Nummer sicher gehen wollen, lieber ein Hartplastikbecken zum Planschen zu verwenden oder zum Badesee zu fahren. Sollte es doch ein aufblasbares Becken sein, könnten sich Eltern vor dem Kauf schlau machen.
Bei besonders besorgniserregenden Stoffen, dazu zählen auch 13 Phthalat-Weichmacher, haben Verbraucher ein Auskunftsrecht. Im Internet gibt es unter www.reach-info.de einen Musterbrief des Umweltbundesamtes. Dort wird der Barcode von der Verpackung sowie die eigene Adresse eingetragen und der Brief an den Hersteller oder Importeur geschickt. Dieser muss dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos antworten, ob solche besorgniserregenden Stoffe im Produkt stecken.