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Im Telefonforum informierten Experten über die Fördermaßnahmen für den Wiederaufbau DamitkönnenFlutgeschädigterechnen

03.07.2013, 01:14

Die Flut ist für tausende Menschen eine Katas-trophe. Wohnungen und Arbeitsplätze gingen verloren. Über die Hilfen informierten gestern vier Experten in einem Volksstimme-Telefonforum.

Frage: Unser Einfamilienhaus ist überschwemmt worden und nicht mehr bewohnbar. Wir waren nicht versichert. Ein Gutachter prüft gerade, ob sich eine Sanierung noch lohnt, oder ob man besser alles abreißt und ganz neu baut. Doch wie sollen wir das finanzieren?

Antwort: Die KfW bietet für beide Varianten finanzielle Unterstützung an. Für die Sanierung können Sie bei Ihrer Hausbank als Selbstnutzer das KfW-Wohneigentumsprogramm zu einem Zinssatz von einem Prozent effektiv auch in Kombination mit den Programmen "Energieeffizient sanieren" und "Altersgerecht umbauen" beantragen. Dabei können Sie auf eine Höchstfördersumme von 150 000 Euro kommen.

Frage: Fünf Hektar Getreide sind durch das Hochwasser ruiniert worden. Woher kann ich eine Entschädigung bekommen?

Antwort: Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung. Eine Soforthilfe von 5 000 Euro ist dort zu beantragen.

Frage: Ich habe 2000 Euro Soforthilfe beantragt und bekommen. Der Schaden am Haus ist allerdings deutlich höher. Ich habe keine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschaden. Was kann ich tun?

Antwort: Es wird ein Hilfsprogramm geben, das größere Schäden an Wohngebäuden abdecken kann. Einzelheiten dieses Programms werden derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt.

Frage: Meine Mutter hatte zwar eine Hausratversicherung mit Elementarschaden abgeschlossen, aber keine Wohngebäudeversicherung. Das Haus in der Nähe von Tangerhütte ist unbewohnbar geworden. Den Hausrat bekommt sie ersetzt. Doch was ist mit dem Haus?

Antwort: Da Ihre Mutter leider keine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss von Elementarschäden hatte, kann die Versicherung auch nicht leisten. Ihrer Mutter ist der Abschluss einer solchen Police anzuraten. Sie sollten dafür mehrere Angebote einholen. Allerdings muss sie in Anbetracht des Standortes wahrscheinlich mit einem hohen Beitrag beziehungsweise mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen. Aber auch das ist wahrscheinlich besser, als wenn Ihre Mutter den Schaden komplett selbst bezahlen muss.

Frage: Ich habe als Gaststättenbetreiber meinen Antrag auf Soforthilfe des Landes bei der Investitionsbank abgegeben. Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?

Antwort: Der Zuwendungsbescheid geht Ihnen in circa einer Woche zu. Parallel dazu kommt das Geld aufs Konto.

Frage: Wir haben eine Fleischerei. Eine Filiale ist total überschwemmt und alle Lagerbestände sind ruiniert worden. Können wir einen Zuschuss für das alles und den Verdienstausfall bekommen? Schließlich können wir ja auch unsere Produkte derzeit nicht anbieten.

Antwort: Die Kosten für verdorbene Lagerbestände, kaputte Regale und eventuell Maschinen können, soweit nicht versichert, zu 50 Prozent von der Investitionsbank bezuschusst werden. Der Verdienstausfall kann dagegen nicht durch einen Zuschuss ausgeglichen werden.

Die Landesregierung bietet bis zu 5000 Euro je Betrieb an

Frage: Unser Landwirtschaftsbetrieb hat erheblichen Schaden genommen. Gibt es schnelle Hilfe?

Antwort: Ja. Die Landesregierung bietet mit Auszahlungen von bis zu 5000 Euro je Betrieb als Erstmaßnahme schnelle Hilfe an. Weitere finanzielle Hilfeleistungen sollen voraussichtlich im August aus dem Aufbauhilfefonds folgen. Diese Hilfen kann man beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragen. Die Formulare sind auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de zu finden.

Frage: An unserem Bungalow in Kamern ist durch das Hochwasser ein beträchtlicher Schaden entstanden. Wir bezahlen dafür Grundsteuer und vormals hat der Besitzer dort auch fest gewohnt. Kann der Schaden mit der Soforthilfe beglichen werden. Wenn ja, wo stellt man den Antrag?

Antwort: Ihr Bungalow muss im baurechtlichen Sinne ein Wohngebäude darstellen, dann kann diese Hilfe bewilligt werden. Der Antrag ist in diesem Fall bei der Gemeindeverwaltung in Schönhausen zu stellen.

Frage: Mein Kleingartengrundstück in Tangermünde war stark betroffen. Kann ich für die notwendigen Aufbauarbeiten Hilfe bekommen? Die Anlage liegt auf städtischem Grund.

Antwort: Die Stadt Tangermünde könnte als Eigentümerin des Geländes die Aufräumarbeiten durchführen lassen und sich nach der Richtlinie "Soforthilfe Kommunen" vom Land erstatten lassen.

Frage: Mir wurde jetzt für mein Zwei-Familien-Haus von meinem Versicherer eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss von Elementarschäden angeboten. Allerdings sind darin 10000 Euro Selbstbehalt vorgesehen. Ist das nicht sehr hoch?

Antwort: Erstens sollten Sie bedenken, dass Ihre Selbstbeteiligung von 10 000 Euro nur für den Fall einer Überschwemmung gilt. Der normale Beitrag ist davon ja völlig unberührt. Zweitens steht diese Selbstbeteiligung wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum gesamten Wert Ihres Hauses, so dass Sie auf diesem Wege im Ernstfalle den existenziellen Schaden gut abgesichert haben. Aber auch hier gilt: Holen Sie sich mehrere Angebote ein.

Frage: Meine Tochter hat für sich und mich jeweils Soforthilfe in Höhe von 400 Euro beantragt und bekommen. Kann sie zusätzlich auch die Soforthilfe für ihr Haus beantragen?

Antwort: Ja. Aber die beiden Soforthilfen werden dann miteinander verrechnet. Die Soforthilfe darf insgesamt 2 000 Euro nicht überschreiten.

Frage: Auf welcher Grundlage werden Hilfeleistungen für Schäden in unserem landwirtschaftlichen Betrieb bemessen?

Antwort: Grundlage dafür sind Pauschalsätze zur Ermittlung des Schadens für Gruppen landwirtschaftlicher Kulturen. Ziel ist es, dass von diesen Schädigungen ein möglichst hoher Prozentsatz durch Hilfsgelder ersetzt werden kann.

Grundwasser ist immer da und kann nicht versichert werden

Frage: Bei uns ist das Grundwasser stark gestiegen und in den Keller eingedrungen. Wird dieser Schaden ersetzt?

Antwort: In aller Regel nicht. Denn Grundwasser ist immer da, und was immer da ist, kann nicht versichert werden. Außerdem ist Grundwasser sehr oft auf bauliche Mängel zurückzuführen. Sie sollten sich aber wegen möglicher Zusammenhänge mit der Flut trotzdem mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Frage: Nach Trockenlegung unseres Einfamilienhauses müssen jetzt Elektrik und Gas völlig neu installiert werden. Können wir mit einem Zuschuss rechnen?

Antwort: Für solche notwendigen Arbeiten wie Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Heizung, Abwasser, Wasser, Elektrik und Gas stehen für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, maximal 2000 Euro als Soforthilfe zur Verfügung. Der Antrag sollte bis spätestens 15. Juli 2013 bei der zuständigen Bewilligungsstelle vorliegen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des Hauses sind.

Frage: An wen muss ich mich wenden, wenn ich als Privatperson Soforthilfe des Landes beantragen möchte?

Antwort: Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Den entsprechenden Antrag können Sie im Internet herunterladen. Das ausfüllbare pdf-Formular sowie die Richtlinien zum Soforthilfe-Programm des Landes finden Sie unter www.sachsen-anhalt.de.

Frage: Welche besonderen Unterlagen muss man vorweisen, wenn man wegen Hochwasserschadens Hilfe benötigt? Ist mit irgendwelchen Gebühren zu rechnen, gibt es Fristen?

Antwort: Es werden keine Unterlagen benötigt. Es fallen auch keine Bearbeitungsgebühren an. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der Erfassungsbogen "Hochwasser 2013" für private Haushalte und Einrichtungen spätestens einen Monat nach Antragstellung/Abgabe der Erklärung bei der zuständigen Gemeinde eingereicht wird.

Frage: Wir haben Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung. Wird das Geld aus dem Soforthilfe-Programm später irgendwie angerechnet?

Antwort: Ja. In diesem Fall wird die Unterstützung in Form einer vorläufigen Zahlung getätigt. Das heißt: Bei Auszahlung Ihrer vereinbarten Versicherungssumme ist diese finanzielle Unterstützung abzüglich der mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung zurückzuzahlen.

Frage: Wir sind zwölf Eigentümer in einer Wohnanlage. Die Schäden am Wohneigentum sind unterschiedlich groß. Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Antwort: Wichtig ist bei Anträgen von Eigentümergemeinschaften, dass die schriftliche Bevollmächtigung aller Eigentümer vorliegt.