Drei Fragen an Christine Rettig vom ADAC Darf man den Tablet-PC während der Fahrt bedienen?
Tablet-PCs gelten als größte technische Neuerung des vergangenen Jahres. Mit dem flachen mobilen Computer in Form eines Notizblockes kann sich der Nutzer unterwegs im Internet bewegen und E-Mails verschicken. Volksstimme-Volontär Marco Papritz hat bei Christine Rettig, Pressesprecher des Allgemeinen Automobilclubs Deutschland (ADAC) Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, nachgefragt, ob ein Tablet-PC im Auto bedient werden darf.
Volksstimme: Frau Rettig, wie sieht die rechtliche Lage in Bezug auf die Nutzung der Tablet-PCs im Auto aus?
Christine Rettig: Dadurch, dass die Tablet-PCs nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung erwähnt sind, ist die Verwendung eine rechtliche Grauzone. Es gibt keinen speziellen Paragraphen, der sich damit beschäftigt – im Gegensatz zu den Mobiltelefonen, die explizit erwähnt sind. Natürlich darf man, wenn das Auto steht, solch ein Gerät benutzen. Beispiel Stau: Wer bewertet denn, ob man im Stau steht oder fährt, wenn man sich zum Beispiel zwei Meter mit dem Fahrzeug bewegt? Solche Dinge werden immer erst bewertet, wenn etwas passiert, also wenn jemand zu Schaden kommt und die Schuldfrage geklärt werden muss. In der Regel läuft es dann so ab, dass es zum Rechtsstreit kommt, anschließend zum Präzedenzfall – und nach dem wird sich dann gerichtet. Es darf sich keiner darauf verlassen. Nur weil die Nutzung nicht klar geregelt ist, gibt es keinen Freibrief.
Volksstimme: Also ist ein Verbot der Nutzung der Tablet PCs im Fahrzeug im Verkehr durchaus denkbar?
Christine Rettig: Ja, sicher. Dazu bedarf es einer ausreichenden Menge an Fällen, die da sein müssen, die in irgendeiner Art und Weise die Allgemeinheit betreffen. Wenn sich also jemand im Stau mit seinem Auto bewegt, durch einen Tablet-PC abgelenkt wird und dann auf ein anderes Fahrzeug auffährt, wird dies sicherlich nicht zu einer Änderung der Straßenverkehrsordnung führen. Man muss also abwarten, welche Auswirkungen diese technischen Geräte haben werden.
Volksstimme: Trotzdem raten Sie, einen Tablet-PC lieber nicht im Straßenverkehr zu nutzen?
Christine Rettig: Man darf sich nicht ablenken lassen, das steht fest. Ich darf als Verkehrsteilnehmer nichts machen, was mich vom Fahren ablenken könnte. Das betrifft eben auch die Bedienung eines portablen Computers.
Es ist sicherlich so, dass die Versicherungen bei der Unfallaufnahme stark darauf achten werden, was an Begleiterscheinungen da ist. Und dabei kann es natürlich soweit kommen, dass die Versicherung sagt, dass der Fahrer abgelenkt war und ihn eine Teilschuld trifft und er eben etwas mehr Schuld bekommt.
Es wird also Einzelfallprüfungen geben und eventuell weniger Versicherungsschutz, oder jemandem wird mehr Schuld zugesprochen.