Nummern, Steuern, Privilegien Das ändert sich für Autofahrer im nächsten Jahr
Berlin (dpa) l Für die Abmeldung eines Fahrzeugs können Halter sich künftig den Weg zur Behörde sparen: Ab Januar wird das per Internet möglich. Neue Dieselautos müssen im nächsten Jahr deutlich sauberer werden. Und am Ende schrumpft der Steuerbonus für Elektroautos. Diese und weitere Änderungen kommen 2015 auf Autofahrer zu:
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Portalen der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge ab Januar 2015 im Netz abgemeldet werden. Dazu braucht man den neuen Personalausweis und eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Die gibt es nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes freigelegt und an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen soll künftig via Internet möglich sein.
Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Laut Bundesverkehrsministerium gilt das auch nach einem Halterwechsel. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2015. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich weiter nach dem Wohnort - ummelden muss man Autos weiterhin.
Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.
Anfang Januar müssen alle EU-Staaten damit begonnen haben, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen, und bis Ende 2017 fertig sein. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Eine EU-Verordnung wiederum nimmt die Autobauer in die Pflicht, bei Zulassungen von neuen Pkw-Typen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen diese mit dem eCall genannten Notrufsystem auszustatten. Ursprünglich war der Einführungstermin für den 1. Oktober 2015 vorgesehen. "Dieser Termin war aber nicht haltbar und wurde nun vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments für Zulassungen nach dem 31. März 2018 festgelegt", sagt Jacqueline Lacroix vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Vom 1. Januar 2016 an wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) soll Anfang Februar 2015 in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu erlauben. Die Zustimmung durch Bundesrat und das Parlament ist laut Michael Niedermeier, ADAC-Referent für Verkehr und Umwelt, zu erwarten. Die Umsetzung der Sonderrechte ist Sache der Kommunen.
Neuwagen müssen ab dem 1. September des kommenden Jahres die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Besonders für Diesel bringt sie Änderungen: Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen, erklärt Anja Smetanin vom Verkehrsclub von Deutschland (VCD). Sie rät Dieselkäufern, schon jetzt auf Euro 6 zu achten: "Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqualität, denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid-Problem."