Das neue Pflegegesetz
Das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Gesetz vor. Es werden detailliert die Änderungen erläutert und häufig gestellte Fragen beantwortet.Persönliche Auskünfte werden zudem über das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung unter Tel.: (030) 3 40 60 66 02, Montag bis Donnerstag von acht bis 18 Uhr und Freitag von acht bis 15 Uhr erteilt. Fragen zur Krankenversicherung können unter der Telelefonnummer (030) 3 40 60 66 01 gestellt werden. Im Intrenet: www.bmg.bund.de/pflege/das-pflege-neuausrichtungs-gesetz