Das Radfahren mit Kopfhörern ist erlaubt
Bremen (dapd) l Radfahren mit Kopfhörern ist keineswegs verboten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin. "Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören - auch mit Kopfhörern", sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn: "Entscheidend dabei ist die Lautstärke." Laut Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werde. Der ADFC-Fachmann verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, wonach einem Radfahrer die Benutzung eines Kopfhörers erst dann untersagt sei, wenn die im Einzelfall eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führe. Dieses 25 Jahre alte Urteil betreffe zwar die Benutzung eines Walkman, sei aber immer noch eine Hilfe bei der Auslegung.
Auch Autofahrern ist das Musikhören nicht generell verboten. "Wenn die Beats aus den Boxen das Karosserieblech vibrieren lassen und der DJ am Steuer eine Aufforderung aus dem Lautsprecher des Streifenwagens überhört, sind die Grenzen beweissicher überschritten", sagt Huhn. Das gelte auch für einen Radfahrer mit den modischen großen Kopfhörern. Wenn er von der Polizei angesprochen werde und nicht reagiere, liege eine Verwarnung mit zehn Euro nahe. "Wer als Radfahrer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen", legt Huhn Radlern ans Herz.
Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten könne grundsätzlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, weil die Wahrnehmung des Klingelns überholender Radfahrer, von fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört sei - bis hin zum Überhören eines Martinshorns.
(Az: OLG Köln Ss 12/87)