Die Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann fu¨r zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen gefu¨hrt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden ko¨nnen.
Mo¨glich ist das Wechselkennzeichen fu¨r:Klasse M; : Klasse L; Klasse O1:
Kfz zur Personenbefo¨rderung mit ho¨chstens acht Sitzpla¨tzen außer dem Fahrersitz.
Kraftra¨der, vierra¨drige Leichtkraftfahrzeuge und vierra¨drige Kraftfahrzeuge bis 550 Kilogramm Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW. Anha¨nger bis 750 kg zula¨ssiger Gesamtmasse
Nicht mo¨glich ist es, ein Wechselkennzeichen fu¨r einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind: Saisonkennzeichen, Rote Kennzeichen - Kurzzeitkennzeichen ; Ausfuhrkennzeichen; Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind hingegen fu¨r das Wechselkennzeichen zugelassen.