Mögliche finanzielle Lücke muss ausreichend abgedeckt sein / Keine langen Wartezeiten dulden Die zusätzliche Pflege richtig versichern
Es kann jeden treffen. Durch einen Unfall oder eine Krankheit wird man zu Pflegefall. Mit einer Zusatzversicherung kann man sich gegen finanziellen Ruin schützen - wenn man wichtige Ratschläge beim Abschluss beherzigt.
Elmshorn (dapd) l Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist für viele Verbraucher sinnvoll, denn wenn es in der Familie einen Pflegefall gibt, droht der neben allen menschlichen Belastungen auch zum finanziellen Desaster zu werden. Gerade einmal 2000 Euro zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung als Höchstsatz, ein Platz im Pflegeheim kostet schnell mehr als 3000 Euro. Die Lücke muss Monat für Monat aus der Rente, dem Ersparten oder dem Familienkreis beigesteuert werden.
Drei verschiedene Modelle
Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, diese Lücke zu schließen. Angeboten werden drei verschiedene Modelle für private Pflegeversicherungen. Zum einen eine Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall einen festen Geldbetrag unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten zahlt. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich danach, in welche Pflegestufe der Versicherte eingeordnet wurde.
Den vollen Betrag gibt es in aller Regel in Pflegestufe III, in den Stufen I und II werden meist 25 bis 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes gezahlt. Der Vorteil dieser Variante: Die Betroffenen können selbst bestimmen, wofür sie das Geld ausgeben, es kann auch in pflegefremde Leistungen fließen, wenn daraus zum Beispiel eine Haushaltshilfe bezahlt wird. Im Gegensatz dazu orientiert sich die Pflegekostenversicherung an den tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Pflegekosten. Je nach Versicherer und Tarif wird die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten zu 100 Prozent geschlossen.
Eine weitere Variante ist die Pflegerentenversicherung, die bei Beginn der Pflegebedürftigkeit die vereinbarte Rente zahlt - die tatsächlichen Kosten der Pflegebedürftigkeit spielen dann keine Rolle.
Bei den Pflegezusatzversicherungen bestimmen die Versicherungsbedingungen entscheidend über die Qualität des Versicherungsschutzes im Ernstfall. So sollten zum Beispiel Pflegetagegeldversicherungen einen Inflationsausgleich vorsehen. Das bedeutet: Die Pflegetagegeldversicherung erhöht den vereinbarten Tagessatz in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mögliche Fußangeln im Vertrag genau beachten
Ebenfalls sinnvoll sind Pflegetagegeldversicherungen, die bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit Einmalleistungen bereitstellen, etwa für den altersgerechten Umbau des Hauses oder den Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Auf jeden Fall sollte die Pflegezusatzversicherung im Ernstfall nicht darauf bestehen, die Pflegebedürftigkeit selbst festzustellen oder zu bestätigen - oder die einmal diagnostizierte Pflegebedürftigkeit regelmäßig überprüfen zu wollen. Gute Pflegezusatzversicherungen übernehmen die Feststellungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und ersparen dem Betroffenen zusätzliche Untersuchungen bis hin zum Ärzte-Marathon.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Fußangeln, die den Schutz aushöhlen. So werden junge Leute unter 30 Jahren oftmals nur gegen das Risiko einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit abgesichert. Doch solche Policen gilt es, unbedingt zu vermeiden, denn auch unter 30 besteht das Risiko, durch eine Krankheit ein Pflegefall zu werden.
Wichtig ist auch, dass eine Beitragsbefreiung in den Pflegestufen I bis III vereinbart wird, so dass die Beiträge nicht weiterlaufen, wenn man pflegebedürftig wird. Und zu guter Letzt sollten die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung nicht von (Vor-)Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig gemacht werden, um Zahlungen aus der privaten Zusatzversicherung nicht zu behindern.
Wichtig ist auch, dass es keine längeren Wartezeiten zwischen der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und den Leistungen der Pflegezusatzversicherung gibt: Manche Policen sehen vor, dass hier ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten mit eigenen Mitteln überbrückt werden muss - das ist viel zu lange und belastet den Betroffenen und seine Familie übermäßig.