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Direktversicherung kann verloren gehen

26.10.2012, 01:15

Erfurt (dapd) l Hat der Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die noch nicht unverfallbar ist, können die Ansprüche bei einer Insolvenz des Unternehmens verloren gehen. Voraussetzung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 176/10), dass der Insolvenz-verwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat.