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Haus & Grund empfiehlt Preisvorteile für das Kehren der Schornsteine zu verhandeln / Merkblatt abrufbar Eigentümer sollen Auftrag gemeinsam ausschreiben

10.11.2012, 01:11

Was das neue Schornsteinfegergesetz für Wohneigentümer bedeutet, dazu befragte die Volksstimme Dr. Holger Neumann, Präsident des Landesverbands der Haus-Wohnungs- und Grundeigentümervereine in Sachsen-Anhalt.

Volksstimme: Ab 1. Januar 2013 kann jeder Hauseigentümer bekanntlich seinen Schornsteinfeger frei wählen. Wird diese Dienstleistung nach Ihrer Einschätzung für Kunden billiger?

Dr. Holger Neumann: Der Markt wird sich differenzieren. Bisher waren Kehrbezirke, Leistungen und Kosten normiert. Der Schornsteinfeger musste keine Angebote schreiben, hatte einen festen Kundenstamm und konnte die Kunden straßenweise abarbeiten.

Volksstimme: Das hört sich nach steigenden Kosten an?

Dr. Neumann: Das hängt vom Schornsteinfeger ab, wie effektiv er zukünftig arbeitet. Mehrere Schornsteinfeger konkurrieren nun gegeneinander. Vorteile haben Eigentümer mit großen Beständen, die die Kehrarbeiten ausschreiben werden. Der einzelne Eigentümer könnte in den nächsten Jahren mit Kostensteigerungen zu rechnen haben.

Volksstimme: Was rät die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus Grund?

Dr. Neumann: Gemeinsamkeit macht stark. Wenn Eigentümer einer Straße oder eines Quartiers gemeinsam ausschreiben, könnte das in den nächsten Jahren Kostenvorteile bringen, weil auch der Schornsteinfeger dann effizient arbeiten kann. Mit solchen Eigentümerstandortgemeinschaften hat Haus Grund in den vergangenen Jahren schon positive Erfahrungen sammeln können.

Volksstimme: Wie kann Haus Grund dabei konkret helfen?

Dr. Neumann: Bei Mitgliedschaft beraten wir zu den notwendigen Rechtsfragen und geben Hilfe bei den Organisationsfragen einer Eigentümerstandortgemeinschaft. Übrigens: Eine solche Gemeinschaft könnte auch noch mehr erreichen. Nur ein paar Beispiele: Quartiershausmeister, Gruppenversicherungen, gemeinsamer Einkauf von Öl, Gas, und Strom bis zur gemeinsamen Ausschreibung von notwendigen Bauleistungen können Preisvorteile bringen und sollten genutzt werden.

Volksstimme: Welche Informationen geben Sie Eigentümern in die Hand?

Dr. Neumann: Wir haben Infoblatt erarbeitet, das sich alle in der Steinigstr. 7 in Magdeburg kostenfrei abholen können. Eine Zusendung erfolgt, wenn ein einfach frankierter Rückumschlag beigelegt wird.In Kürze steht auch unser Merkblatt zum neuen Schronsteinfegergesetz im Internet bei www.hugsa.net bereit.