Ein Herzinfarkt ist rechtlich kein Unfall
Nürnberg (dapd) l Wenn ein Unfallversicherter bei einem Tauchgang einen Herzinfarkt erleidet, bekommen die Angehörigen keine Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg. Der Herzinfarkt ist eine nicht versicherte Bewusstseinsstörung, so die Richter.