Urteil Einsatz von Hörprothese ist Entscheidung der Eltern
Dürfen sich Eltern dagegen entscheiden, dass ihr Kind hören und sprechen lernt? Sie dürfen, sagen Juristen. Der Staat hat in dieser Frage kein Mitspracherecht.
Goslar (dpa/tmn) - Hat ein Kind Hörschäden, dürfen Eltern über eine mögliche Cochlea-Implantation entscheiden. Ihre Ablehnung einer solchen Operation bei ihrem Kind rechtfertigt keinen teilweisen Entzug des Sorgerechts. Das hat das Amtsgericht Goslar entschieden (Az.: 12 F 226/17 SO), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem verhandelten Fall ist die Mutter des Jungen taub, der Vater stark schwerhörig. Ihr Sohn ist nahezu taub, verfügt aber möglicherweise über ein Resthörvermögen. In diesem Fall käme für ihn eine sogenannte Cochlea-Implantation in Frage, die zu Hör- und damit auch Sprachvermögen führt.
Die Eltern, die sich sehr umfassend informiert hatten und auch Bereitschaft für neue Argumente gezeigt hatten, lehnten eine solche Operation letzten Endes ab. Das Jugendamt sah in der Ablehnung eine Kindeswohlgefährdung und teilte den Fall dem Familiengericht mit, das ein Sorgerechtsverfahren einleitete.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein teilweiser Sorgerechtsentzug zur Ermöglichung der Cochlea-Implantation nicht gerechtfertigt ist. Die Entscheidung gegen die OP und für ein Hörgerät liege in der Entscheidungsfreiheit und Fürsorge der Eltern. Es sei nicht Aufgabe des Staats, gegen den Willen der Eltern für eine optimale Förderung ihres Kinds zu sorgen.
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