Neues Bundesgesetz Eltern sollen Papierkram bald online erledigen können
Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld: Nach der Geburt eines Kindes stehen für Eltern einige Ämtergänge an. Das könnte sich ab 2021 ändern. Der Bundestag billigte nun die Einführung von Online-Anträgen.
Berlin (dpa) - Staatliche Finanzhilfen für junge Eltern sollen in Zukunft deutlich einfacher beantragt werden können. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz macht es möglich, die Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld in einem Rutsch online zu beantragen.
Mütter und Väter sollen dadurch von überflüssiger Bürokratie befreit werden. "Kindergeld beantragen wird endlich so einfach wie Onlinebanking oder Onlineshopping", erklärte Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU). Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen, damit die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
Die Reform sieht eine Bündelung von Leistungen vor sowie einen elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden. Informationen über die Geburt des Kindes sollen auf diesem Weg ebenso automatisch weitergeleitet werden wie Angaben über das Einkommen der Eltern, von dem dann die Höhe des Elterngeldes abhängt.
Bisher ist es für Eltern oft schwer, den Durchblick zu behalten: Der Antrag auf Kindergeld muss ausgedruckt und schriftlich an die Familienkasse geschickt werden. Beim Elterngeld gibt es in einigen Bundesländern Online-Anträge, in anderen nicht. Die Geburt des Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden, das dann die Geburtsurkunde ausstellt, die wiederum vorgelegt werden muss, um Elterngeld zu beantragen. Dieses Durcheinander soll nun beendet werden, damit frischgebackene Eltern mehr Zeit für ihren Nachwuchs haben.
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Gesetzentwurf der Bundesregierung