Reform passiert Bundesrat Elterngeld wird flexibler - längere Zahlung bei Frühchen
Nach der Geburt eine berufliche Auszeit fürs Kind nehmen - der Staat unterstützt Eltern dabei mit dem Elterngeld. Mit einer Reform sollen nun die Regeln für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs vereinfacht werden. Bei Frühchen ist eine längere Zahlung vorgesehen.
Berlin (dpa) - Mütter und Väter von Frühgeborenen sollen künftig länger Elterngeld bekommen. Zudem werden Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs und bei der Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern ausgeweitet.
Eine entsprechende Reform hat der Bundestag beschlossen und wurde vom Bundesrat nun gebilligt. Es gehe darum, Familien dabei zu unterstützen, Familienleben und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD).
Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Geplant ist ein Inkrafttreten im September.
Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, soll in Zukunft ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt werden. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.
Die Regeln für Eltern, die während des Elterngeldbezugs schon in Teilzeit arbeiten wollen, werden zudem flexibilisiert: Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit erhöht sich von 30 auf 32 Stunden - womit rechnerisch eine Vier-Tage-Arbeitswoche möglich wird. Darüberhinaus werden die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit sind, gelockert.
Zur Finanzierung der Änderungen sollen Spitzenverdienerpaare mit mehr als 300.000 Euro Einkommen künftig kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze lag bisher bei 500.000 Euro.
Die Pläne sollen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch Eltern, Elterngeldstellen und Arbeitgeber bei der Bürokratie entlasten. So müssten zum Beispiel Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.
Elterngeld zählt zu den wichtigsten staatlichen Familienleistungen. Mehr als sieben Milliarden Euro werden dafür pro Jahr ausgegeben. Die Leistung erhalten Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes nicht oder vorerst nur wenig arbeiten. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.
© dpa-infocom, dpa:210129-99-225165/4