Neue Regelungen Entlastungen für pflegende Angehörige in der Corona-Krise
Geschlossene Einrichtungen oder in ihre Heimat zurückgekehrte Pflegekräfte: Angehörige von Pflegebedürftigen müssen während der Corona-Pandemie vieles selbst stemmen. Welche Unterstützung gibt es?
Düsseldorf (dpa/tmn) - Angehörige von pflegebedürftigen, körperlich und geistig behinderten Menschen sollen während der Corona-Pandemie verstärkt entlastet werden. Die Verbraucherzentrale NRW weist auf ihrer Homepage auf einige neue Regelungen hin, die befristet bis zum 30. September gelten.
So gilt zum Beispiel: Das bisherige Recht auf Auszeit von ein bis zehn Arbeitstagen, um im akuten Pflegefall die Pflege zu Hause zu organisieren, wird auf bis zu 20 Tage ausgedehnt. Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das für diese Tage das fehlende Einkommen ausgleicht, wird bis zu 20 Tage gezahlt. Reichen die 20 Tage nicht aus, können sich Beschäftigte auch darüber hinaus anteilig freistellen lassen.
Weitere Erleichterungen: Wer auf stationäre Kurzzeitpflege angewiesen ist, findet solche Adhoc-Pflegeplätze jetzt auch in Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäusern. Außerdem können noch nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019 bis Ende September 2020 genutzt werden - drei Monate länger als bisher.
Verbraucherzentrale: Pflege zu Hause während der Corona-Pandemie