Erbe muss weiterhin Unterhalt zahlen
Koblenz ( dpa ). Eine Vereinbarung zwischen geschiedenen Eheleuten über die Zahlung von Altersunterhalt bindet auch die späteren Erben. Das entschied das Oberlandesgericht ( OLG ) Koblenz in einem gestern bekanntgewordenen Urteil. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Unterhaltsleistungen um eine so genannte Nachlassverbindlichkeit, die mit Annahme der Erbschaft auf die Erben übergehe ( Az .: 11 UF 762 / 08 ).
Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Klage einer geschiedenen Frau statt. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ex-Ehemann hatten sich nach knapp 50 Jahren Ehe getrennt. Der Ex-Mann verpflichtete sich jedoch, ihr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nach dessen Tod weigerte sich der Sohn der beiden geschiedenen Eheleute, einer der beiden Erben des Verstorbenen, diese Pflicht zu erfüllen.
Das OLG sah die Unterhaltsvereinbarung jedoch als ausreichende rechtliche Grundlage für die Weiterzahlung der Summe in der vereinbarten Höhe an. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Klägerin nach dem Gesetz ein deutlich geringerer Unterhalt zustünde. Der Erbe habe nichts vorgetragen, was gegen die Gültigkeit der Vereinbarung spreche.