Bezüge Erhöhung der Rente durch Pflege
Die Pflegekasse zahlt Rentern, die Angehörige pflegen, Rentenversicherungsbeiträge. Je niedriger die Rente, desto eher lohnt es sich.
Mainz (dpa) l Rentner können durch die Pflege von Angehörigen unter Umständen ihre Rentenbezüge erhöhen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens zehn Stunden pro Woche – verteilt auf mindestens zwei Tage – pflegt, dem zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge. Je niedriger die bisherige Altersrente und je höher der Pflegegrad des Angehörigen, desto eher lohnt es sich.
Rentner stellen bei ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente statt der bisherigen Vollrente. Denn für die Rentenaufstockung müssen sie zunächst auf ein Prozent der bisherigen Rentenauszahlung verzichten.
Ob sich das rechnet, können Interessierte von ihrer Rentenversicherung prüfen lassen, ehe sie den Antrag zur Umstellung einreichen. Dann informieren sie die Pflegekasse über die Umstellung.