Änderungen für Verbraucher ab 1. Juli EU-Bio-Siegel, P-Konto und Effizienzklasse A
Magdeburg ( rgm ). Ab 1. Juli kommen auf Verbraucher einige Änderungen zu. Positiv : Die Auslands-Handygebühren sinken weiter ( Volksstimme berichtete gestern ) und klamme Haushalte sind besser vor Kontopfändungen geschützt. Negativ jedoch : Auch Strom fressende Kühlgeräte finden sich jetzt in der A-Klasse. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt klärt über die Neuerungen auf.
EU-Bio-Siegel : Lebensmittel aus biologischem Anbau konnten in Deutschland bislang anhand des sechseckigen Biosiegels identifiziert werden. Die entsprechenden Zeichen auf Waren aus den europäischen Nachbarstaaten waren den meisten Verbrauchern hingegen bislang unbekannt. Künftig wird die Öko-Kennzeichnung in der Europäischen Union vereinheitlicht : Ab morgen müssen alle verpackten Bioprodukte, die in der EU produziert und vertrieben werden, mit einem einheitlichen EU-Biosiegel versehen sein ( siehe Foto ). Das Zeichen garantiert, dass die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, wie Gentechnikfreiheit, artgerechte Tierhaltung oder Verzicht auf chemisch-synthetischePflanzenschutz- und Düngemittel, bei der Herstellung eingehalten worden sind.
Unter dem EU-Bio-Logo ist die Codenummer der Stelle angegeben, die das Produkt kontrolliert hat. Diese Nummer beginnt immer mit dem Kürzel des Mitgliedsstaates. Daran schließt sich das Wort " Bio " oder " Öko " ( in der jeweiligen Sprache ) sowie die Referenznummer der Kontrollstelle an. Außerdem muss das Erzeugerland mit der Kennzeichnung " EULandwirtschaft " oder " Nicht EU-Landwirtschaft " angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden den vagen Hinweis ‚ EU-Landwirtschaft / Nicht EU-Landwirtschaft’. Das deutsche Biosiegel kann, neben den Zeichen der Anbauverbände künftig gemeinsam mit dem Europäischen Logo zur Kennzeichnung von Lebensmitteln verwendet werden.
Kontopfändungsschutz :
Vorübergehend klamme und verschuldete Haushalte werden jetzt vor Kontoblockierungen und drohender Pfändung besser geschützt : Ab 1. Juli kann ein bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto ( PKonto ) umgewandelt werden. Kunden mit P-Konto genießen dann einen automatischen Basispfändungsschutz von 985, 15 Euro pro Monat. Die Art der Einkünfte ist hierbei unerheblich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen und Sozialleistungen auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und Geldgeschenke. Der Basispfändungsschutz kann bei begründetem Bedarf – etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen – unbürokratisch erhöht werden. Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber einen Anspruch darauf, ein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, auch dann, wenn das Konto bereits gepfändet wird. Säumige und verschuldete Personen haben jedoch weiterhin keinen Anspruch auf die Einrichtung eines neuen Girokontos.
Kühl- und Gefriergeräte :
Ab morgen dürfen nur noch Kühl- und Gefriergeräte verkauft werden, deren Stromverbrauch der Klasse A genügt. Geräte der heutigen Energieklassen " B " bis " G " werden künftig vom Markt verschwinden. Die Kennzeichnung " A + ", " A ++ " und sogar " A +++ " soll es erleichtern, den Verbrauch der Geräte zu vergleichen. Der Unterschied im Stromverbrauch zwischen den einzelnen Pluszeichen liegt pauschal bei 20 Prozent. Ein A-Gerät mit drei Pluszeichen benötigt also circa 60 Prozent weniger Strom als ein A-Gerät.