Ex-Partner darf Impfpass des Kindes nicht zurückhalten
Wenn das Kind geimpft werden muss oder ein Gang zu einem Amt ansteht, dann werden meist Unterlagen des Kindes benötigt. Leben die Eltern getrennt, kann der Ex-Partner Dokumente wie den Impfausweis nicht einfach zurückhalten.
Nürnberg (dpa/tmn) - Hat ein getrennt lebender Elternteil Unterlagen des Kindes, das nicht bei ihm lebt, muss er diese mitunter herausgeben. Das gelte beispielsweise für Impfpass und Untersuchungsheft, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im verhandelten Fall lebte das Kind bei der Mutter. Der Vater hatte allerdings den Impfpass und das Untersuchungsheft des Kindes bei sich - und sah keinen Grund, beides herauszugeben. Die Mutter argumentierte, sie brauche die Unterlagen beispielsweise für die Auffrischung einer Impfung des Kindes. Das Gericht gab ihr Recht, der Vater musste die Unterlagen herausgeben (AZ: 11 UF 1140/15). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) weist auf den Fall hin.