Morgen anrufen Experten-Rat zur Steuererklärung
Magdeburg (agi). Die meisten Bürger müssen ihre Steuererklärung für ein Jahr bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Übernimmt die Steuererklärung ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Jahresende. Noch länger dürfen sich Rentner und Geringverdiener Zeit lassen, die nur Einkünfte bis zum Grundfreibetrag erzielten. Sie können zum Beispiel die Einkommensteuererklärung für 2010 freiwillig bis Ende 2014 beim Finanzamt abgeben. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur Lohn in den Steuerklassen I oder IV beziehen.
Wer muss wann eine Steuererklärung abgeben? Gewährt das Finanzamt Aufschub, wenn die Abgabefrist versäumt wurde? Kann man Belege nachliefern? Was geschieht, wenn jemand keine Steuererklärung abgibt, obwohl er oder sie dazu verpflichtet ist? Lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben? Welche Belege sollte man für die Steuererklärung aufbewahren? Was sind Werbungskosten? Was gehört zu den Sonderausgaben, was zu den außergewöhnlichen Belastungen? Wie müssen haushaltsnahe Dienstleistungen abgerechnet werden? Was steht in der Anlage Vorsorgeaufwand?
Auskunft zur Steuererklärung geben morgen beim Volksstimme-Telefonforum die Steuerberater Silvia Gnensch, Cornelia-Eva Lohse, Michael Feuerherdt und Robert Kühnel vom Steuerberaterverband Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt. Rufen Sie morgen von 10 bis 12 Uhr an unter der Telefonnummer (0391) 532970.