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Finanzamt-Trick Kinderbetreuung: Mit Oma und Opa Geld sparen
In den Sommerferien sind Einrichtungen wie Kita, Kindergarten und Hort oft zeitweise geschlossen. Entstehen dann Betreuungskosten, können Familien steuerlich profitieren - sogar wenn Oma einspringt. Worauf Familien dabei achten sollten.
Halle (Saale)/MZ - Familien können steuerlich profitieren, wenn in den Sommerferien Einrichtungen wie Kita, Kindergarten und Hort geschlossen sind. Fallen Ausgaben für die Kinderbetreuung an, können Familien diese in der Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag.