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  7. Kindergeld und Elterngeld 2024: Die wichtigsten Änderungen im Überblick - Was Familien vom Staat erwarten können

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Neue Regeln beim Elterngeld Fragen und Antworten: Was und wie Familien vom Staat erwarten können

Wer bekommt nach der Scheidung das Kindergeld? Wie erstreite ich Unterhalt? Wann erhalten Schüler Bafög? Was hat sich im April beim Elterngeld geändert? Experten erklären den aktuellen Stand.

Aktualisiert: 28.05.2024, 17:34
Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2024 geboren wurden, dürfen nur noch maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2024 geboren wurden, dürfen nur noch maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Foto: Imago/photothek

Magdeburg/Halle (Saale). - Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt monatlich an mehr als zehn Millionen Berechtigte Kindergeld aus. Doch das ist längst nicht die einzige Art und Weise, wie Familien in Deutschland bezuschusst werden.

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Wer Kinder hat, kann auch Elterngeld beziehen, in einigen Fällen zudem Schüler-Bafög und Unterhaltsvorschussleistungen. Wem welches Geld zusteht, wozu es dient und wohin sich Interessierte wenden können, haben Corinna Paulat aus der Rechtsbehelfsstelle der Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen sowie Experten aus der Abteilung Familie der Stadt Halle am MZ-Lesertelefon erklärt.

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Fragen zum Kindergeld 2024: Expertin mit klarer Meinung

Mein Enkel macht eine Ausbildung zum Sozialassistenten und möchte danach die Ausbildung zum Erzieher machen. Ist er dann noch kindergeldberechtigt? 

Ist objektiv erkennbar, dass das Kind sein angestrebtes Berufsziel noch nicht erreicht hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung Teil der Erstausbildung sein. Wichtig ist, dass die weiterführende Ausbildung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Erstausbildung steht. Wenn Ihr Enkel nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialassistenten ohne weitere Unterbrechung die Ausbildung zum Erzieher aufnimmt, kann für ihn weiter Kindergeld gezahlt werden, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

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Mein Enkel hat im vergangenen Jahr seine Wunschausbildung zum Fluglotsen nicht bekommen. Er hat dann erstmal eine Arbeit angenommen. Er möchte nun aber im nächsten Jahr eine Ausbildung aufnehmen. Würde dann trotz der zwischenzeitlichen Arbeitsaufnahme noch ein Anspruch auf Kindergeld bestehen? Wer muss den Antrag stellen? Er wohnt nicht mehr zu Hause, sondern in einer eigenen Wohnung. Der Vater ist verstorben und zur Mutter besteht nur wenig Kontakt. 

Wenn Ihr Enkel im kommenden Jahr seine Ausbildung aufnimmt und er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, auch wenn er vor der Ausbildung gearbeitet hat.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern, im Fall Ihres Enkels somit die Kindesmutter. Möglich wäre, dass Ihr Enkel einen sogenannten Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes aus dem Anspruch der Kindesmutter stellt. So könnte er bei Vorliegen der Voraussetzungen das Kindergeld selbst ausgezahlt bekommen.

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Mein Sohn ist in Ausbildung und wird demnächst 25 Jahre alt. Die Ausbildung läuft noch bis zum Sommer des nächsten Jahres. Wie verhält es sich mit dem Kindergeld? 

Für ein volljähriges Kind, das noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. Hiernach kann Ihr Sohn bis zum Monat der Vollendung des 25. Lebensjahres kindergeldrechtlich berücksichtigt werden.

Ein Kindergeldanspruch darüber hinaus besteht nicht, denn die gesetzliche Altersgrenze ist dann überschritten. Auf die Fortführung der Ausbildung kommt es hierbei nicht an. Eine Ausnahme der altersmäßigen Beschränkung des Kindergeldanspruches besteht nur für Kinder, die wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

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Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern: Wie sind die Regelungen?

Die Kindesmutter und ich leben getrennt. Unsere beiden Kinder leben im Wechselmodell. Die Kindesmutter bezieht das Kindergeld. Eines der Kinder ist bei mir gemeldet. Kann ich für dieses Kind einen Kindergeldantrag stellen? 

Bei getrennt lebenden Eltern besteht grundsätzlich für denjenigen Elternteil Anspruch auf Kindergeld, der die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Die melderechtlichen Daten stellen hierbei ein Indiz dar, maßgeblich sind jedoch die tatsächlichen Verhältnisse. Ein Sonderfall besteht bei Kindern im Wechselmodell, wenn diese zu gleichen Anteilen sowohl in den Haushalt der Kindesmutter als auch in den Haushalt des Kindesvaters aufgenommen sind.

In diesem Fall bestimmen die Eltern untereinander den vorrangig Berechtigten für das Kindergeld. Wird eine Bestimmung zwischen den Eltern nicht getroffen, bestimmt das Familiengericht auf Antrag den Berechtigten. Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat.

Mein Mann und ich wollen beide nach der Geburt unseres Kindes, voraussichtlich im Juni, für einige Monate zuhause bleiben und Elterngeld beziehen. Auf wie viel Geld können wir hoffen und wie lange erhalten wir es? Lohnt es sich, lieber nacheinander Elternzeit zu nehmen? 

Die Höhe des Elterngeldes ergibt sich aus dem laufenden Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt beziehungsweise ab Beginn des Mutterschutzes. Ein grober Richtwert sind circa 65 Prozent des Nettoentgeltes ohne Zuschläge und Sonderzahlungen, bis zu einer Höchstgrenze von monatlich 1.800 Euro. Eine genaue Berechnung erfolgt anhand konkreter Einkommensnachweise. Für jeden Elternteil wird das Elterngeld individuell ermittelt.

Wie die Eltern die Elternzeit aufteilen, müssen diese selbst entscheiden. Zu beachten ist dabei eine neue Regelung. Bei Geburten seit dem 1. April 2024 ist es nicht mehr möglich, mehr als einen Monat Basiselterngeld in den ersten zwölf Lebensmonaten gemeinsam in Anspruch zu nehmen.

Kindergeld: Seit 1. April 2024 neue Regelungen in Kraft

Ich habe gehört, dass man Elterngeld Plus länger erhalten kann als das „normale Elterngeld“. Wie unterscheiden sich die Leistungen? Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen und wie kann ich sie beantragen? 

Die Beantragung von Elterngeld Plus erfolgt in Ihrem Fall über das unter www.halle.de hinterlegte Antragsformular. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monaten zu Elterngeld Plus gewandelt werden, wobei sich der Elterngeldbetrag halbiert.

Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld Plus ist eine bestätigte Elternzeit vom Arbeitgeber oder eine Teilzeitbeschäftigung mit nicht mehr als 32 Wochenstunden. Bei einer Teilzeittätigkeit kann sich das Elterngeld Plus auf bis zu 150 Euro monatlich mindern. Elterngeld Plus kann auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die Transferleistungen wie beispielsweise Bürgergeld beziehen.

Anmerkung der Redaktion: Informationen zu der Beantragung vom Elterngeld für jedes Bundesland sind auf der Webseite "Familienportal" zu finden.

Was ist der Partnerschaftsbonus und wie kann ich ihn erhalten?

Partnerschaftsbonus-Monate sind zwei bis vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate mit mindestens 150 Euro und maximal 900 Euro monatlichem Elterngeldbezug. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile zeitgleich zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Partnerschaftsbonus-Monate können gleich bei der ersten Antragstellung mit beantragt werden, oder auch zu einem späteren Zeitpunkt formlos.

Von Studierenden-Bafög habe ich schon oft gehört. Aber was ist eigentlich Schüler-Bafög? 

Bafög ist nicht nur etwas für Studierende, auch Schüler, die eine nach dem Bafög förderfähige Ausbildung besuchen, können die staatliche Förderung beantragen. Hierunter fallen beispielsweise Ausbildungen zum Kinderpfleger oder Erzieher. Die monatlichen Förderungsleistungen werden für Schüler als Vollzuschuss gewährt.

Bafög für Schüler: Aktuelle Regelungen 2024

In welcher Höhe können Schüler Bafög erhalten? Wie und wann müssen sie es zurückzahlen? 

Die Höhe, also der jeweilige Bedarfssatz, ist abhängig von der Schulform, die besucht wird, und ob man bei seinen Eltern wohnt. So kann beispielsweise ein Berufsfachschüler in der Ausbildung zum Kinderpfleger, welcher noch bei seinen Eltern wohnt, monatlich maximal 262 Euro Bafög erhalten.

Ein Schüler an einem Kolleg mit eigener Wohnung kann hingegen maximal 781 Euro beanspruchen. Auf die individuelle Förderhöhe haben dann noch eigenes Einkommen und Vermögen sowie in den meisten Fällen auch das Einkommen der Eltern Einfluss. Da im Schülerbereich die Leistung als Vollzuschuss gewährt wird, muss diese auch nicht zurückgezahlt werden, sofern die Ausbildung ordnungsgemäß betrieben wurde.

Welchen Schülern beziehungsweise Azubis steht das Bafög überhaupt zu? 

Es muss sich zum einen um eine nach dem Bafög förderungsfähige Ausbildung handeln und dem Auszubildenden dürfen die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Zudem muss der Schüler beziehungsweise Auszubildende beim Start der Ausbildung jünger als 45 Jahre sein. Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.bafög.de abrufbar.

Was genau bedeutet Unterhaltsvorschuss? Gibt es den für jedes Kind eines alleinerziehenden Elternteils? 

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für alleinerziehende Eltern, die keinen oder nur teilweise Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Mit der Zahlung von Unterhaltsvorschussleistungen soll der Unterhaltsanspruch des Kindes gedeckt werden.

Grundsätzlich sind Kinder bis zum vollendetem zwölf Lebensjahr unterhaltsvorschussberechtigt, wenn sie bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner dauernd getrennt lebt und von dem anderen Elternteil keinen, nicht regelmäßig oder nur teilweise Unterhalt erhalten.

Für Kinder über das zwölfte Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs besteht ein Anspruch, wenn diese keine Leistungen nach dem SGB II, also Bürgergeld, erhalten oder wenn die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit vermeiden kann. Das heißt, wenn der Bedarf des Kindes über die Unterhaltsvorschussleistung vollständig gedeckt werden kann.

Hat der alleinerziehende Elternteil allerdings ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von mindestens 600 Euro, besteht unabhängig von der Hilfebedürftigkeit des Kindes weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Mein Exfreund versäumt immer wieder Unterhaltszahlungen für unsere gemeinsame sechsjährige Tochter. Jetzt will ich Unterhaltsvorschuss beantragen. Wo mache ich das? Und muss mein Ex das Geld irgendwann trotzdem zahlen, da es ja nur vom Staat vorgestreckt wird? 

Unterhaltsvorschuss wird beim jeweils zuständigen Jugendamt am Wohnsitz des Kindes beantragt. Die Antragsformulare sind in der Regel auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt. Gegebenenfalls wird auch eine Online-Antragstellung über die jeweilige Webseite der Gemeinde angeboten. Die Stadt Halle bietet diesen Dienst beispielsweise an. Bei Bedarf kann auch, nach Terminvereinbarung, eine persönliche Antragstellung im Jugendamt erfolgen.

Grundsätzlich muss der andere Elternteil, im oben genannten Fall also der Kindesvater, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Hierbei wird vom Team Unterhaltsvorschuss eine Prüfung der Leistungsfähigkeit vorgenommen. Liegt bereits ein Unterhaltstitel vor, wird der Kindesvater mindestens in Höhe des Unterhaltstitels zur Rückzahlung aufgefordert.