Finanzielle Unterstützung Kindergeld und Kinderzuschlag: Was ist der Unterschied und wann bekomme ich das Geld?
Mit Kindern geht große Verantwortung einher - sowohl für die Familie als auch für die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell und unterstützt Eltern. Was man zu Kindergeld und Kinderzuschlag wissen muss.
Magdeburg/DUR. Viele Familien in Deutschland erhalten Kindergeld, manche sogar den Kinderzuschlag. Doch wie funktioniert das eigentlich mit der Auszahlung? Und wann gibt es für Berechtigte das Geld?
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Kindergeld: Was ist das?
Mit der Hilfe des Kindergelds soll das Wohl des Kindes ab der Geburt gesichert werden. Laut familienportal.de, einer Seite des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), können Eltern mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes Kindergeld bekommen. Dies geschieht unabhängig vom Einkommen der Eltern. Im Moment beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Monat.
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes wird das Kindergeld nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen gezahlt.
Bis zum 21. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn ihr Kind
- arbeitslos und als arbeitssuchend gemeldet ist.
Bis zum 25. Geburtstag des Kindes können Eltern Kindergeld bekommen, wenn ihr Kind
- eine Ausbildung (dazu gehören auch Schule und Studium) macht
- sich in einer Übergangszeit von vier Monaten befindet
- keinen Ausbildungsplatz findet und darum seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann
- einen anerkannten Freiwilligendienst leistet
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Was ist der Kinderzuschlag?
Beim Kinderzuschlag handelt es sich um eine Leistung, die laut dem BMFSFJ insbesondere Alleinerziehende sowie Familien mit kleinem Einkommen unterstützten soll. Es handelt sich beim Kinderzuschlag also um eine zusätzliche finanzielle Leistung. Diese bekommen Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen das Geld nicht ausreicht, um den Lebensbedarf der ganzen Familie zu decken. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell 292 Euro.
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Wann ist das Kindergeld auf dem Konto?
Laut der Bundesagentur für Arbeit werden Kindergeld und Kinderzuschlag zeitgleich ausgezahlt. Dabei entscheidet die letzte Ziffer der Kindergeldnummer über das Datum der Auszahlung.
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Die Kindergeldnummer setzt sich dabei aus Zahlen und Buchstaben zusammen und ist in der Regel so aufgebaut: xxxFKxxxxx5. Dabei ist die Endziffer, in diesem Fall eine Fünf, die entscheidende Stelle. Diese kann von null bis neun reichen und gibt Aufschluss darüber, wann genau das Auszahlungsdatum ist. Es gilt: Je höher die Nummer, desto später wird das Kindergeld ausgezahlt. Berechtigte mit allen anderen Endziffern erhalten das Geld um die Monatsmitte.
Für Mai 2024 nennt die Bundesagentur für Arbeit die folgenden Auszahlungstermine für Kindergeld und Kinderzuschlag je nach Endziffer:
- Endziffer "0": 6. Mai
- Endziffer "1": 7. Mai
- Endziffer "2": 8. Mai
- Endziffer "3": 13. Mai
- Endziffer "4": 14. Mai
- Endziffer "5": 15. Mai
- Endziffer "6": 16. Mai
- Endziffer "7": 17. Mai
- Endziffer "8": 22. Mai
- Endziffer "9": 23. Mai
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Was kann ich tun, wenn kein Kindergeld ankommt?
Wenn zu einem vorgegebenen Auszahlungstermin für das Kindergeld keine Überweisung auf dem Konto erscheint, werden die meisten Eltern stutzig. Jedoch kann es verschiedene Gründe haben, weswegen trotz eines korrekten Antrages die Zahlung der Familienkasse ausbleibt. Zum einen könnte sich aus irgendeinem Grund die Bearbeitungszeit verlängern oder die Unterlagen waren fehlerhaft oder unvollständig.
Ganz egal, weswegen das Kindergeld nicht ankam: Zwangsläufig muss man sich mit der Familienkasse auseinandersetzen. Bei fehlenden Unterlagen meldet sich die Familienkasse in der Regel von alleine und teilt eine Frist mit, in der die Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Man kann die Familienkasse über die Bundesagentur für Arbeit auch selbst kontaktieren und herausfinden, was bei dem Antrag schiefgelaufen ist. Dazu muss man auf der Webseite nur die eigene Postleitzahl eingeben. Bei einem Telefonat sollte außerdem Folgendes griffbereit liegen:
- Antragsnummer und Kindergeldnummer
- Steuer-Identifikationsnummer (sowohl die eigene als auch die des Kindes)
- Bankverbindung
- bisherige Korrespondenz mit der Familienkasse
- Nachweise über aktuelle Lebensumstände (Schulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise usw.)
Um den Anspruch auf Kindergeld zu prüfen, kann es zudem erforderlich sein, den Personalausweis und die Geburtsurkunde der Kinder griffbereit zu haben.