Kinderkrankengeld und Zahltage So groß sind die Unterschiede zwischen Müttern und Vätern in Sachsen-Anhalt
Eltern können im Jahr für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen, wenn ihr Kind krank ist. Frauen beantragen die Leistung in Sachsen-Anhalt häufiger als Männer.
Magdeburg/Halle (Saale). - Frauen in Sachsen-Anhalt beantragen deutlich häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Bei der Krankenkasse Barmer wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 rund 17.400 entsprechende Anträge von Frauen und rund 6.900 Anträge von Männern gestellt, wie diese mitteilte. Frauen würden nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen, sagte Landesgeschäftsführer Axel Wiedemann.
Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2021 etwa 78.100 Zahltage registriert, 57.200 von Frauen und 20.900 von Männern.
Kinderkrankentage: Diese neuen Regeln gelten beim Kinderkrankengeld ab 2024
Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.
Auch interessant: Neue Regeln für Kinderkrankentage: Was Eltern jetzt beachten müssen
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Leistung gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, existiert keine Altersgrenze.
Wie beantragen Eltern das Kinderkrankengeld?
Eltern müssen das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Um es zu erhalten, benötigen sie ein ärztliches Attest, das die Krankheit ihres Kindes bescheinigt, – die sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, im Volksmund auch „Kinderkrankenschein“ genannt. Darauf findet sich der Antrag auf Krankengeld. Diesen muss man mit den persönlichen Daten ausfüllen. Zum Schluss reicht man die Bescheinigung bei der Krankenkasse ein.