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Besonderer Arbeitsschutz für Schüler Ferienjobs maximal vier Wochen im Jahr

02.07.2013, 01:30

Magdeburg (sj) l Die bevorstehenden Sommerferien nutzen viele Jugendliche zum "Jobben", um die Ferienkasse zu füllen. Das Sozialministerium weist auf die wichtigsten Regelungen zum Jugendarbeitsschutzgesetz hin, die beachtet werden sollten. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

mSchüler und Schülerinen können eine Beschäftigung während der Ferien aufnehmen, sobald sie 15 Jahre alt sind.

mBis zum Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in Sachsen-Anhalt neun Jahre) dürfen sie maximal vier Wochen im Jahr, 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ist die Ferienarbeit nicht mehr gesetzlich auf vier Wochen im Jahr begrenzt.

m Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche. Die Schüler dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Die Arbeit an Sonnabenden, Sonntagen oder Feiertags ist grundsätzlich verboten.

m Schüler dürfen keine gefährlichen Arbeiten durchführen. Untersagt ist auch die Arbeit am Fließband, an dem Akkordarbeit geleistet wird.

m Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei ihrer Tätigkeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind.

m Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren hinweisen.Während ihrer Ferientätigkeit sind die Schüler über die Versicherung des Arbeitgebers unfallversichert.