Anpassung offenbar notwendig Pflegebeitrag: Das kostet Sie eine 0,15-prozentige Erhöhung
Zum kommenden Jahr müssen sich Arbeitnehmer und Ruheständler wohl auf höhere Pflegebeiträge einstellen, weil dringend mehr Geld benötigt wird. Wie sehr das Ihren Geldbeutel belasten könnte.
Berlin - Die Pflegeversicherung benötigt dringend mehr Geld, weil die Ausgaben deutlich höher sind als die Einnahmen. Auf Versicherte dürften daher im kommenden Jahr Beitragserhöhungen zukommen. Aktuell berät die Bundesregierung offenbar über eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,15 Prozentpunkte. Wie sich das in Ihrem Geldbeutel auswirken könnte? Wir rechnen es vor.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entrichtet ein Single ohne Kinder laut dem Ratgeberportal „Finanztip“ pro Monat aktuell Pflegebeiträge in Höhe von 69 Euro. Bei einer möglichen Anhebung um 0,15 Prozentpunkte wären es künftig 73,50 Euro - also 4,50 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 54 Euro mehr pro Jahr.
Eine Mutter mit zwei Kindern mit demselben Gehalt zahlt derzeit 43,50 Euro pro Monat an Pflegebeiträgen. Eine mögliche Erhöhung käme sie ebenfalls mit 4,50 Euro pro Monat zu stehen, denn ihr Beitrag würde sich auf 48 Euro erhöhen.
Wie es sich für Rentner auswirkt
Für Ruheständler hätte die Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge ebenfalls Auswirkungen. Ein Rentner mit zwei Kindern über 25 Jahren und einer Rente von 1.800 Euro müsste pro Monat mit einer Mehrbelastung in Höhe von 2,70 Euro rechnen. Sein Beitrag stiege von 61,20 Euro auf 63,90 Euro monatlich.
Einen Rentner ohne Kinder würde eine mögliche Erhöhung bei derselben Rentenhöhe in genau gleicher Weise mehr belasten. Sein Ausgangsbeitrag ist aber mit 72 Euro bereits jetzt höher und stiege nach einer Anpassung um 0,15 Prozentpunkte auf 74,70 Euro pro Monat.
So hoch sind die Beitragssätze
Zum Hintergrund: Derzeit liegt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung für Kinderlose bei 4 Prozent. Für Menschen mit einem Kind beträgt der Satz 3,4 Prozent, mit steigender Anzahl eigener Kinder gibt es weitere Abschläge. Beschäftigte teilen sich die Kosten mit ihrem Arbeitgeber.
In dem Rechenbeispiel sind wir davon ausgegangen, dass die mögliche Beitragserhöhung alleine Arbeitnehmern zufällt. In der Regel wird diese zwar aufgeteilt, inwiefern ist allerdings noch unklar. Die Anpassung wirkt sich daher entsprechend geringer aus, wenn auch Arbeitgeber daran beteiligt werden. Rentnerinnen und Rentner müssen die Beiträge ohnehin allein stemmen.