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Sicherungsgrenzen fallen Reform der freiwilligen Einlagensicherung: Grund zur Sorge?

Bankguthaben sind in der EU von Gesetz wegen gut geschützt. Manche Institute gehen zwar freiwillig über den Anspruch hinaus, mussten aber zuletzt die Sicherungsgrenzen nach unten korrigieren. Und nun?

Von Christoph Jänsch, dpa 07.03.2025, 00:05
Die Commerzbank ist eines der Kreditinstitute, das verspricht, freiwillig höhere Guthaben zu entschädigen, als es die gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen vorsehen.
Die Commerzbank ist eines der Kreditinstitute, das verspricht, freiwillig höhere Guthaben zu entschädigen, als es die gesetzlichen Sicherungsmaßnahmen vorsehen. Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn

Berlin/Stuttgart - Ob Giro-, Tages- oder Festgeldkonto: Wer sein Geld bei der Bank oder Sparkasse anlegt, darf davon ausgehen, dass es dort sicher ist. Denn selbst wenn das Kreditinstitut einmal pleitegehen sollte, sind die Guthaben von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschützt - zumindest bis zu einer bestimmten Höhe. Dafür sorgt die gesetzliche Einlagensicherung, die für jede europäische Bank gilt. 

So werden Guthaben bis 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut im Konkursfall garantiert aus der gesetzlichen Einlagensicherung ersetzt. Wer kurz zuvor etwa einen Erlös aus dem eigenen Hausverkauf oder eine Abfindung überwiesen bekommen hat, dem sichert die gesetzliche Einlagensicherung in Ausnahmefällen sogar Guthaben von bis zu 500.000 Euro ab.

Und dann gibt es noch Banken, die ihren Kundinnen und Kunden freiwillig mehr Absicherung bieten und weitere Einlagensicherungsfonds dafür betreiben. Die Deutsche Kreditbank und die Landwirtschaftliche Rentenbank tun das etwa über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB). 

Commerzbank und Deutsche Bank etwa sichern die Vermögen ihrer Kunden über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Und genau bei diesem sind zuletzt die Sicherungsgrenzen gesenkt worden. Warum eigentlich? Und was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? Wir klären die wichtigsten Fragen:

Wie haben sich die Sicherungsgrenzen zuletzt verschoben?

Zugegebenermaßen: Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Neuerungen betreffen eher Menschen mit sehr großen Vermögen. Denn während der Einlagensicherungsfonds des BdB Privatpersonen bis zuletzt noch bis zu einer Höhe von maximal 5 Millionen Euro entschädigen sollte, sind es jetzt „nur“ noch 3 Millionen Euro. Ab dem 1. Januar 2030 sinkt der Betrag dann weiter ab - auf maximal 1 Million Euro.

Auch Unternehmen, Verbände und sonstige Institutionen waren durch den Einlagensicherungsfonds des BdB noch kürzlich besser geschützt. Hier ging die maximale Entschädigung von 50 Millionen Euro schon zum 1. Januar 2025 auf 30 Millionen Euro zurück. Ab dem 1. Januar 2030 liegt der größtmögliche Entschädigungsbetrag bei 10 Millionen Euro.

Was bedeutet die Absenkung der Sicherungsgrenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher?

„Für die große Mehrheit der Sparerinnen und Sparer hat die Reform keine spürbaren Auswirkungen – ihre Einlagen lagen und liegen innerhalb des Schutzumfangs“, sagt BdB-Sprecher Thomas Schlüter. Vorausgesetzt, sie sind überhaupt Kunde einer von der Reform betroffenen Bank. Welche das neben Commerzbank und Deutscher Bank sind, können Interessierte unter dem Reiter „Mitwirkende Institute“ der Webseite „Einlagensicherungsfonds.de“ nachlesen.

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern ohnehin, ihre Einlagen je Kreditinstitut auf maximal 100.000 Euro zu begrenzen - nur so unterliegt der Gesamtbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung. Und auch nur auf diese haben Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich einen Rechtsanspruch. Hier sinken die Sicherungsgrenzen auch nicht.

Der freiwilligen Einlagensicherung und den jeweils genannten Entschädigungsgrenzen misst Nauhauser keine besondere Relevanz zu - einfach weil deren Anspruch nicht einklagbar ist.

Warum werden die Sicherungsgrenzen abgesenkt?

„Auch ein gut funktionierendes System muss regelmäßig überprüft werden“, sagt Thomas Schlüter. Die Insolvenz der Bremer Greensill Bank im Jahr 2021 und die anschließende Entschädigung hätten Probleme aufgezeigt, die durch die Reform behoben sein sollen. So wolle der BdB sicherstellen, dass das Sicherungssystem stabil bleibe und sich Sparerinnen und Sparer auch in Zukunft keine Sorgen um ihre Einlagen machen müssen.

Für welche Einlagen greifen die Sicherungsmechanismen überhaupt?

Unter den Schutz der Einlagensicherung fallen regelmäßig Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten, Festgelder, Sparguthaben sowie Sparbriefe. „Wertpapiere sind keine Einlagen und fallen daher nicht unter die Einlagensicherung“, sagt Schlüter. Weil diese grundsätzlich Sparerinnen und Sparern gehören - und nicht der Bank - sind diese im Insolvenzfall ohnehin in unbegrenzter Höhe geschützt. Betroffene können die Wertpapiere im Ernstfall einfach in ein Depot einer anderen Bank übertragen lassen.

Wurden Kundinnen und Kunden von ihrer Bank über die Änderung informiert?

Ja, sagt Thomas Schlüter. Der BdB und seine Mitglieder hätten bereits Ende 2021 damit begonnen, ihre Kunden über die anstehende Reform und die damit einhergehenden Änderungen zu informieren.

Was können Vermögende tun, die größere Teile ihres Vermögens absichern wollen?

Wer mehr als 100.000 Euro Einlagen hat und diese im Insolvenzfall abgesichert haben möchte, kann den Betrag zum Beispiel auf mehrere Institute aufteilen, rät Verbraucherschützer Nauhauser. Wem das zu umständlich ist, der kann die Anlagesumme alternativ in einen Anleihen-ETF investieren, der deutsche Staatsanleihen hält. Auch hier liegt das Geld Nauhauser zufolge sicher. Bei weitergehenden Fragen kann der Bank- oder Vermögensberater helfen.