Achtung Fristablauf 30. September Finanzielle Hilfe für ehemalige DDR-Heimkinder
Berlin (dpa) l Bis zum 31. Dezember 2014 können betroffene ehemalige Heimkinder ihre Ansprüche bei Ihrer zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle anmelden und ggf. auf die Warteliste für einen Beratungstermin setzen lassen. Vereinbarungen über Fondsleistungen können auch nach Ablauf dieser Anmeldefrist abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass die vereinbarten Leistungen innerhalb der Fondslaufzeit (bis 31. Dezember 2016) erbracht und abgerechnet werden müssen.
Bis Ende August hatten bereits rund 18 000 frühere Heimkinder Ansprüche an den vom Bund und den Ostländern finanzierten Fonds gestellt. An rund 4000 Menschen wurden bis dahin bereits Hilfen ausgezahlt. Der Fonds von zunächst 40 Millionen Euro ist bereits ausgeschöpft. Das Bundesfamilienministerium hatte aber angekündigt, ihn auf bis zu 200 Millionen Euro aufzustocken. In der DDR gab es rund 495 000 Heimkinder, von denen 135 000 in den berüchtigten Sozialheimen und Jugendwerkhöfen lebten.