Volksstimme-Telefonforum zum Grundwasser Fließt mehr als ein Kubikmeter pro Stunde, ist das Bauwerk in Gefahr
Auskunft rund um Grundwasser-Schäden gaben gestern beim Telefonforum Gerhard Schünemann vom Fachverband Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Sachsen-Anhalt, Christian Barnau, Technischer Leiter des Magdeburger Bauunternehmens Gerling & Rausch GmbH, sowie Dieter Roskowetz, Schaden-Experte bei den ÖSA Versicherungen Sachsen-Anhalt. Anja Gildemeister notierte Fragen und Antworten.
Frage: In meinem Keller steht das Wasser derzeit 50 Zentimeter hoch. Ich pumpe jeden Tag ab, am nächsten Morgen ist das Wasser wieder da. Was soll ich tun?
Antwort: Um haustechnische Anlagen wie Heizungsanlage und Hausanschlusskasten zu schützen, macht es Sinn, das Wasser abzupumpen und einen konstanten Spiegel zu halten. Sollte das nicht möglich sein, muss die Heizungsanlage demontiert und der Stromanschluss stillgelegt werden – diese Arbeiten muss ein Fachmann übernehmen. Auch wenn die Abpumpleistung zirka einen Kubikmeter Wasser in der Stunde übersteigt, sollten Sie einen Experten herbeiholen, da es zu einer Unterspülung oder zum Ausspülen der Fugen kommen kann.
Frage: Ich habe eine alte Hauswasserversorgungsanlage in meinem Haus, die noch in Betrieb ist. Kann ich diese zur Senkung des Grundwasserspiegels nutzen?
Antwort: Das macht Sinn, da es in diesem Fall nicht zu Unter- und Ausspülungen kommen kann.
Frage: Wohin leite ich das abgepumpte Wasser?
Antwort: Das Wasser sollte grundsätzlich auf geeignete, möglichst tiefer gelegene Flächen auf dem Grundstück ausgebracht werden. Falls das nicht möglich ist, sollten Sie sich mit Ihrem örtlichen Wasserversorger zusammensetzen und klären, ob in Ausnahmefällen eine Einleitung in die Straßenentwässerung oder in die Kanalisation erlaubt ist.
Bitte beachten Sie, dass die Entwässerungsleitungen bei der derzeitigen Wetterlage einfrieren können, schützen Sie sie deshalb vor Frost. Auch das abgeleitetete Wasser kann zu Eis werden und stellt dann eine Gefahr für Passanten dar.
Frage: Muss ich mein Haus sanieren, wenn kein Wasser mehr im Keller steht?
Antwort: Wenn das Wasser weg ist, müssen Sie den Raum trocknen. Das ist entweder durch eine Querlüftung möglich, sorgen Sie dazu mehrmals täglich eine Stunde lang für Durchzug. Sind nur kleine Fenster vorhanden oder ist die Luft draußen feucht, wird das allerdings nicht ausreichen. Dann müssen Sie lüften und einen Lüfter sowie einen elektrisch betriebenen Entfeuchter in Ihrem Keller aufstellen. Beim Trocknen kann man viel falsch machen und Schaden anrichten, ziehen Sie deshalb einen Fachmann zu Rate.
Wenn der Keller trocken ist, müssen Sie das Haus in Augenschein nehmen. Möglicherweise macht es Sinn, von außen aufzuschachten und eine bituminöse Dickbeschichtung aufzubringen. Diese sogenannte Schwarze Wanne sorgt für eine zusätzliche Abdichtung, ist aber kein hundertprozentiger Schutz gegen anstehendes Wasser. Eine zusätzliche Drainage (mit Pumpe und Spülschacht) ist auf jeden Fall empfehlenswert.
Frage: In unserem Eigenheim steht das Wasser seit Anfang Dezember zehn Zentimeter hoch im Keller. Ich mache mir Sorgen um die Statik unseres Hauses. Ist diese Sorge berechtigt? Kann das Haus aufschwimmen?
Antwort: Sie müssen sich keine Sorgen machen, die Stabilität Ihres Hauses ist nicht gefährdet. Denn das Grundwasser steigt langsam, wird langsam abgepumpt und läuft langsam wieder nach. Außerdem ist der Baukörper eines Eigenheims viel zu schwer, um aufschwimmen zu können. Anders wäre es, wenn stark fließendes Wasser ins Haus drängen würde.
Frage: In meinem Keller befinden sich Sauna und Heizungsanlage, momentan steht das Wasser zehn Zentimeter hoch. Macht es Sinn, nachträglich eine Weiße Wanne zu installieren?
Antwort: Eine Weiße Wanne, also ein Keller "aus einem Guss", braucht mindestens 20 bis 30 Zentimeter Wandstärke. Der Bau eines Betonkellers macht nur bei Neubau Sinn.
Frage: Ich habe eine Hausratversicherung mit zusätzlichem Elementarschadenschutz. Sind Schäden durch Grundwasser versichert?
Antwort: Schäden durch Grundwasser, umfassender gesagt durch Bodenwasser, sind bei allen Versicherungsesellschaften generell nicht versichert. Denn Grundwasser ist immer da, und was immer da ist, kann man nicht versichern. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Versicherungsbetreuer in Verbindung zu setzen und bei einem Ortstermin zu klären, was zu tun ist.
Frage: Schmelzwasser hat in meinem Haus Schäden angerichtet, der Versicherungsbetreuer lässt allerdings auf sich warten. Was kann ich tun?
Antwort: Auf jeden Fall sollten Sie die Schäden fotografieren. So ist es einem Fachmann auch im Nachhinein möglich, zur Schadensursache etwas zu sagen.
Frage: In meinem Versicherungsvertrag steht, dass mein Haus gegen Überschwemmung versichert ist. Was bedeutet das?
Antwort: Die Überschwemmung gehört wie der Rückstau zu den versicherbaren Elementarschäden. Darunter versteht man eine Überflutung der Geländeoberfläche, auf der das Haus steht.
Frage: Woher bekomme ich Informationen über die Hochwasserlage in Sachsen-Anhalt?
Antwort: Informationen erhalten Sie beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem dort angesiedelten Hochwasser-Vorhersage-Zentrum (HVZ) über das Internet unter www. hochwasservorhersage. sachsen-anhalt.de, das Servicetelefon unter (0391)5811634 sowie beim MDR-Videotext, Tafel 539 bis 542. Weitere Informationen zur Lage in Sachsen-Anhalt finden Sie bei Hochwasserlagen unter www.katastrophenschutz.sachsen-anhalt.de
Frage: Wie kann ich meine Öltanks vorm Aufschwimmen sichern?
Antwort: Enthält ein Kellertank nur noch wenig Öl, sollte er wieder aufgefüllt werden. Das zusätzliche Gewicht hält den Tank am Boden. Zusätzlich kann der Öltank gegen Aufschwimmen gesichert werden, wenden Sie sich dazu an einen Innungsfachbetrieb. Übrigens: Wer eine Ölheizung besitzt, sollte auf jeden Fall eine Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung haben.