Verjährungsfalle mit Mahnung umgehen Frist für Rückforderungen von Kreditgebühren läuft ab
Magdeburg (VS) l Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass zum Jahresende die Verjährungsfristen für die Erstattung von unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren ablaufen. Dies betrifft insbesondere alle in der Zeit von 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Oktober sind Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig. Die Kunden haben jetzt noch die Möglichkeit, die gezahlten Beträge einschließlich Zinsen zurückzufordern. Wer von der Bank bereits abgewimmelt wurde, müsse sich sputen. Nur wer bis zum Jahresende aktiv wird, kann die Verjährungsfalle aushebeln. Dazu reiche aber kein einfaches Schreiben mehr an die Bank oder Sparkasse. Die Verjährung bei abgelehnten Forderungen durch die Bank kann nur durch eine Klage bei Gericht, einen gerichtlichen Mahnbescheid oder unter Umständen durch Einschaltung eines Ombudsmannes der Bank gehemmt werden.