Vorherige Abmahnung ist in schweren Fällen nicht notwendig Fristlose Kündigung nach einer Böllerei
Krefeld (dpa/tmn) l Scherze auf Kosten der Kollegen können den Job kosten. Das gilt vor allem dann, wenn der Kollege durch den Scherz verletzt wird. In einem solchen Fall ist nicht einmal eine Abmahnung nötig, befand das Arbeitsgericht Krefeld (Az.: 2 Ca 2010/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Dabei ist es unerheblich, ob die Verletzung unbeabsichtigt war.
Im Fall hatte ein Gerüstbauer einen Feuerwerkskörper gezündet und in eine mobile Toilette geworfen, während sich dort ein Arbeitskollege aufhielt, der sich dadurch erhebliche Verbrennungen zuzog und war in der Folge drei Wochen arbeitsunfähig. Dem Gerüstbauer wurde fristlos gekündigt.
Dass der nicht sachgerechte Umgang mit Feuerwerkskörpern zu schweren Verletzungen führen könne, sei allgemein bekannt, befanden die Richter. Das gelte erst recht, wenn wie hier in einer Weise damit hantiert werde, dass dem Betroffenen keinerlei Reaktions- und Fluchtmöglichkeit offenstehe. Einer Abmahnung habe es angesichts der Umstände des Falls nicht bedurft. Trotz der langen Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren sei dem Arbeitgeber hier auch nicht einmal mehr die Einhaltung einer Kündigungsfrist zuzumuten.