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Haustiere Führerschein fürs Gassigehen

Wer seinen Hund ohne Leine führen will, sollte einen Hundeführerschein haben. Was müssen Zwei- und Vierbeiner können, um zu bestehen?

05.10.2016, 23:01

Hamburg (dpa) l In zwei Bundesländern ist er schon Pflicht: der Sachkundenachweis, auch Hundeführerschein genannt. Damit weisen Halter nach, dass sie alles Wesentliche über Hunde wissen und ihr Tier unter Kontrolle haben. In Niedersachsen ist der Hundeführerschein seit Juli 2013 für Ersthundehalter Pflicht, in Berlin müssen Halter den Nachweis seit Juli ablegen, wenn sie ihr Tier ohne Leine führen wollen. In allen anderen Bundesländern kann der Hundeführerschein auf freiwilliger Basis abgelegt werden – mit Ausnahme von Hunderassen wie Pitbull und Bullterrier, bei denen die Prüfung Pflicht ist.

Wo gibt es den Hundeführerschein?

Der Hundeführerschein wird unter anderem vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV), dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und dem Berufsverband Zertifizierter Hundetrainer abgenommen. „Der Kurs zum Hundeführerschein des BHV wird von Hundeschulen und -vereinen angeboten, dort wird der Preis festgelegt“, erklärt Ariane Ullrich, Pressereferentin beim BHV. „Das Ablegen des Führerscheins kostet cirka 80 bis 100 Euro.“ Nach bestandener Prüfung erhält der Halter eine Bestätigungskarte, der Hund eine Plakette.

Was muss der Halter können?

Bei der theoretischen Prüfung werden Fragen zum Sozialverhalten von Hunden, ihrer Kommunikation und Körpersprache, Haltung und Pflege gestellt. Je nach Bundesland und Hundeführerschein umfasst der Theorieteil 100 bis 220 Fragen als Lernstoff.

„Bestanden hat, wer insgesamt mindestens 70 Prozent – 25 von 35 Fragen – und aus jeder Kategorie mindestens 50 Prozent korrekt beantwortet“, sagt Ilka Schumacher von der Hundeschule SyMeHu in Hannover. Zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein gibt es Kurse an Hundeschulen, Lernapps für Smartphone, Tablet und PC sowie Fachbücher. „Ich kann nur für meine Hundeschule sprechen, aber die Durchfallquote liegt unter einem Prozent“, so Schumacher. Der Test kann kostenpflichtig so oft wie nötig wiederholt werden.

Was passiert im praktischen Teil?

Hier ist das Mensch-Hund-Team gefragt. „Es werden gängige Alltagssituationen überprüft“, sagt Udo Kopernik, VDH-Pressesprecher. „Dies geschieht an unterschiedlichen Orten – auch unter Ablenkung.“ Geprüft wird das kontrollierte Gehen an der Leine – der Hund darf nicht ständig an der Leine ziehen, muss Richtungs- und Tempowechseln folgen und anhalten, wenn der Hundeführer stehen bleibt. Das Ausführen der Kommandos „Sitz“, „Platz“, „Steh“ oder „Bleib“ und der Rückruf müssen beherrscht werden. Der unangeleinte Hund soll seinem Halter in angemessenem Abstand folgen und muss einen fremden Hund im Abstand von zwei bis drei Metern passieren lassen.

Gutes Benehmen gegenüber anderen ist ebenfalls ein Muss. Außerdem muss das Tier sich vom Hundeführer problemlos Augen, Ohren, Zähne und Pfoten kontrollieren lassen.

Wo können Hund und Halter trainieren?

In der Hundeschule üben Mensch und Tier. Selbst wenn die praktischen Übungen nicht perfekt funktionieren, ist das kein Weltuntergang. Denn während der Prüfung sind Hilfsmittel erlaubt. So dürfen ein festschnallbares Halsband, Leine und Pfeife zum Einsatz kommen. Futter oder Spielzeug als Belohnung sind ebenso zulässig wie Hör- und Sichtzeichen.

Was muss man zur Prüfung mitbringen?

Zur Prüfung müssen der Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer, Haftpflicht-Versicherungsnachweis und Anmeldebescheinigung mitgebracht werden. Von der Anleinpflicht kann nur die Person befreit werden, die die Prüfung mit dem Hund absolviert hat.