Opendownload und kein Ende Für zweites Vertragsjahr Rechnung nicht zahlen
Halle ( rgm ). Die Content Services Ltd ., Betreiber des Onlineportals opendownload. de ist eine bei den Verbraucherzentralen als Internetabzocker unrühmlich bekannte Firma. Zahlreiche Verbraucher, die im Internet auf opendownload. de Gratis-Software wie etwa Mozilla Firefox, Open Office oder Acrobat Reader zum Download suchten, wurden in die Falle gelockt. Eine Rechnung für eine Registrierung und ein zugleich abgeschlossenes zweijähriges Abonnement war die Folge.
Der Anbieter lässt offensichtlich nichts unversucht, um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Derzeit berichten Betroffene, dass sie Rechnungen über 96 Euro für ein zweites Vertragsjahr erhalten. So wird behauptet, durch eine Begleichung der Rechnung aus dem ersten Vertragsjahr sei die Forderung anerkannt und fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf habe dies in einem Fall entschieden.
Von dieser Behauptung sollten sich Verbraucher keineswegs beeindrucken lassen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Haben Verbraucher aus Angst oder Unkenntnis die erste Rechnung bezahlt, stellt dies keineswegs ein Anerkenntnis mit der Folge dar, dass ein Widerruf oder eine Anfechtung des Vertrages nicht mehr möglich ist.
Der Rat der Verbraucherzentrale lautet : Nicht zahlen ! Wenn es sich um einen Internetabzocker handelt, kann man die Forderungen und die in E-Mails und Briefen enthaltenen Drohungen ignorieren. Sicherheitshalber kann man mit Hilfe eines Musterbriefes, den alle Verbraucherzentralen bereit halten ( Internet unter www. vzsa ), die unberechtigten Forderungen zurückweisen. Auch von anschließenden Mahnungen, Inkasso-Schreiben, Forderungen von Rechtsanwälten oder Drohungen mit Schufa-Einträgen sollten sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Reagieren müsste man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird.