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Abfallentsorgung ist nicht haushaltsnah Gebühren nicht absetzbar

04.01.2012, 04:27

Berlin (dapd) l Die Gebühren für die Müllentsorgung lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Denn es handelt sich dabei nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie das Finanzgericht Köln urteilte (Az: K 1483/10). Die eigentliche Leistung der Müllabfuhr sei nicht das Ausleeren der Tonnen, sondern das Transportieren und Entsorgen beziehungsweise Verwerten des Mülls, erklärten die Richter nach einer Mitteilung der Landesbausparkassen. Das alles liege aber außerhalb des Haushalts und sei deswegen nicht steuerlich begünstigt. Dem Gesetzgeber sei es bei der Schaffung der Abschreibungsmöglichkeit in erster Linie darum gegangen, einen Anreiz für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt zu schaffen und die Schwarzarbeit in diesem Bereich zu bekämpfen, erinnerten die Richter. Auf die Müllabfuhr treffe dies nicht zu.

In dem Fall hatte ein Ehepaar aus dem Raum Köln argumentiert, dass das Fortschaffen des Abfalls durch einen Müllentsorger eine "Wohnungsreinigung" durch Profis sei.