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Seen und Flüsse im Sommer Badeverbot, keine Genehmigung - An welchen Badestellen darf gebadet werden?

Das Sommerwetter zieht die Menschen ins Wasser. In vielen Flüssen und Seen in Deutschland kann jetzt gebadet werden. Doch nicht alle Badestellen sind offiziell genehmigt. Was zu beachten ist.

Aktualisiert: 27.06.2023, 13:45
Baden in Flüssen in Seen ist im Sommer ein großer Spaß - doch nicht überall erlaubt oder empfehlenswert.
Baden in Flüssen in Seen ist im Sommer ein großer Spaß - doch nicht überall erlaubt oder empfehlenswert. Foto: dpa

Halle (Saale)/DUR/acs - Bei den derzeitigen Temperaturen zieht es viele Menschen an die Flüsse und Seen in der Umgebung. Zwar gibt es viele offizielle Badestellen. Manchmal ist allerdings nicht ganz klar, ob an einer Stelle gebadet werden darf, oder nicht.

Was gilt als offizielle Badestelle?

Laut dem KSA (Kommunaler Schadenausgleich
der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) handelt es sich um eine offizielle Badestelle, wenn der Verantwortliche der Stelle den Ufer- und Wasserbereich öffentlich zugänglich macht. Demnach muss eine gewisse Infrastruktur vorhanden sein. Darunter können Parkplätze, Wege, Liegewiesen, Wasserrutschen oder öffentliche Duschen fallen.

Der Betreiber einer Badestelle ist auch für die Sicherheit des Bereiches verantwortlich. Es muss laufend überprüft werden, ob das Wasser zum Baden geeignet ist. Darüber hinaus muss die Wasserqualität regelmäßig getestet werden. Auch der Boden des Gewässers muss auf Gefahrenquellen untersucht werden. Wenn Sprungbretter oder Stege installiert sind, muss zudem die Wassertiefe überprüft werden.

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Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass der Badebetrieb beaufsichtigt wird. Denn an öffentlichen Gewässern ist das Risiko sich zu verletzen oder zu ertrinken durch die natürlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Strömungen, besonders hoch. Offizielle Badestellen sind meist als solche ausgeschildert. Ansonsten sind sie vor allem daran zu erkennen, weil dort das Baden beaufsichtigt wird.

Was gilt bei einem Badeverbot?

In der Regel wird ein offizielles Badeverbot ausgeschildert. Saisonale Laichplätze von bestimmten Fischarten können beispielsweise zu einem Badeverbot führen. Doch auch eine schlechte Wasserqualität oder ein ungeeigneter Wasserstand kann dazu führen, dass ein Badeverbot ausgesprochen wird.

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Achtung: Bei der Missachtung eines Badeverbotes kann nach dem Bußgeldkatalog 2022 eine Strafe von bis zu 5.000 Euro fällig werden. Also lieber immer auf die Beschilderungen achten. Wer sich unsicher ist, kann auch bei den zuständigen Ämtern im jeweiligen Bundesland nachfragen.

Wild baden – ist das erlaubt?

Wo keine offizielle Badestelle besteht, kann manchmal trotzdem gebadet werden – Natürlich nur, wenn kein Badeverbot ausgesprochen ist. 

Jedoch sollte beachtet werden, dass das Wasser an Stellen, an denen Wildbaden erlaubt ist, meist nicht untersucht und überprüft wird. Das Baden wird außerdem nicht beaufsichtigt. Wer an solchen Stellen schwimmen geht, handelt also auf eigene Gefahr.

Daher gilt hier: Genau hinschauen und möglichst schon im Vorfeld Informationen über mögliche Belastungen und Gefahren einholen.

Wo ist das Baden empfehlenswert?

Wer sichergehen möchte, sollte am besten an offiziellen Badestellen baden gehen. Wer wild und ohne Aufsicht baden möchte, sollte einiges beachten. Gerade an Flüssen entsteht häufig die Gefahr durch gefährliche Strömungen, die man an der Wasseroberfläche kaum erkennt. Wichtig ist, nicht allzu weit raus zu schwimmen, die eigenen Kräfte richtig einzuschätzen und Kinder immer im Blick zu haben.

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Ein glasklarer See ist ein gutes Anzeichen für hohe Wasserqualität. Hier kann gebadet werden. Grüne Algen sind meistens ungefährlich. Sie vermehren sich bei hoher Sonneneinstrahlung im Wasser schnell. Zwar ist ein grüner See nicht besonders einladend, in der Regel kann hier aber ebenfalls bedenkenlos gebadet werden.

Vorsicht geboten ist hingegen bei trübem und blau schimmerndem Wasser: Auslöser der Färbung könnten Blaualgen (Cyanobakterien) sein, die beim Verschlucken oder bei Hautkontakt Übelkeit, Erbrechen und Hautreizungen auslösen. Vor allem Kinder sind gefährdet.

Ein faulig riechender See hat einen extrem niedrigen Sauerstoffgehalt. Pflanzen und Tiere sind abgestorben und bieten Bakterien eine ideale Lebensgrundlage. Solche Gewässer sollten ebenfalls gemieden werden.