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ePA - die elektronische Patientenakte Der Arztbrief auf dem Handy

Brauche ich die? Die elektronische Patientenakte wird in diesem Jahr für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Was das bringt, sie funktioniert, wer widersprechen darf.

Von Ricarda Dieckmann 24.01.2025, 16:45
Die Gesundheitskarte ist nötig, um die damit verknüpfte elektonische Patientenakte über Lesegeräte oder Handys nutzen zu können.
Die Gesundheitskarte ist nötig, um die damit verknüpfte elektonische Patientenakte über Lesegeräte oder Handys nutzen zu können. Foto: DPA

Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (ePA) Patienten und Praxen künftig ersparen.

Seit Anfang des Jahres legen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten jeweils eine ePA an – sofern sie dem nicht widersprochen haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:Was kann ich mir unter der ePA vorstellen? „Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von uns Patienten hineinkommen“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale. Beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus liegen dann an einem einzigen, digitalen Ort. Künftig sollen zum Beispiel auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass dort hinterlegt sein.

Wer das erste Mal einen Blick in seine ePA wirft, wird feststellen: Hier gibt es noch nicht viel zu sehen. Anfangs ist die Akte nämlich leer. Ärzte sind zwar ab ihrem Freischalten Anfang 2025 dazu verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen. Ältere Befunde und Unterlagen müssen sie aber nicht hochladen.

Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, das selbst zu tun. Oder ihre Krankenkasse darum zu bitten: Seit 2025 können sie das zweimal innerhalb von 24 Monaten tun. Die Kasse digitalisiere dann bis zu zehn ältere medizinische Dokumente, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Umstieg auf ePA bleibt freiwillig

„Über die Jahre füllt sich die ePA. Als Patient hat man ab einem gewissen Zeitpunkt Überblick über alle seine Gesundheitsdaten“, sagt Wolter. Wenn der Patient das denn überhaupt will: Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig – und bleibt es auch. Wann geht es denn mit der ePA richtig los?Der erste wichtige Stichtag ist der 15. Januar 2025 gewesen. Seit diesem Tag bekommen alle gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Kasse angelegt – sofern sie nicht abgelehnt haben. In drei Modellregionen – Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen – starten Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nun damit, die ePA zu nutzen. Läuft alles nach Plan, soll der bundesweite Einsatz einen Monat später beginnen.

Leichterer Arztwechsel

Welche Vorteile soll ich als Patient dadurch haben? Drei Beispiele können darauf eine Antwort geben. Erstens geht es um einen besseren Überblick über die Krankheitsgeschichte: Wann hatte ich die Bauchspiegelung, seit wann nehme ich diese Augentropfen? Wenn diese Fragen im Arztgespräch aufkommen, geraten einige Patienten ins Grübeln. „Viele Menschen haben Schwierigkeiten, ihre ganze Krankengeschichte zu schildern oder wissen Fachbegriffe nicht“, sagt Sabine Wolter. Ein Arztwechsel soll mit der ePA leichter werden, weil die neue Praxis auf die darin hinterlegten Daten zugreifen kann.

Zugriff auf Dokumente, das ist ein zweites Beispiel. Alle medizinischen Dokumente gesammelt zu haben, kann erleichternd sein. Wolter zufolge melden sich immer wieder Menschen bei der Verbraucherzentrale, die Schwierigkeiten schildern, weil Praxen ihnen ihre Dokumente nicht aushändigen wollen.

Vorteil bei Notfällen

Und drittens spielt eine bessere Behandlung im Notfall eine Rolle. Welche Vorerkrankungen gibt es, welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt? Darüber gibt die ePA Aufschluss. Gerade im Notfall könne sich das auszahlen, wie die Verbraucherschützerin sagt. Trägt jemand die elektronische Gesundheitskarte bei sich, kann sie spätestens in der Notaufnahme Zugang zur ePA ermöglichen – und damit den Medizinern wichtige Informationen für die Behandlung liefern.Wie bekomme ich Zugriff auf meine ePA?Die Arztpraxis, die Physiotherapeutin oder das Sanitätshaus bekommen über das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte Zugriff auf die Daten, die in der ePA liegen. Aber wie kommen die Patienten nun selbst an ihre ePA? „Wer die vollen Möglichkeiten nutzen will, braucht die ePA-App seiner Krankenkasse“, sagt Wolter. Wie die genau heißt, lässt sich unter anderem über eine Liste der Gematik herausfinden, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

Alternativ soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, sich über eine Browser-Anwendung am PC Zugang zur ePA zu verschaffen.

Was der Patient braucht

Für den Zugang ist eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion erforderlich. „Die erkennt man daran, dass sich ein kleines Funkwellen-Symbol auf der Karte befindet“, sagt Wolter. Versicherte müssen die Pin dafür bei ihrer Krankenkasse anfordern. Das können sie auch vorab schon tun.

„Die Versicherten bekommen die Pin allerdings nicht einfach so per Post zugeschickt, sondern sie müssen sich authentifizieren“, sagt Wolter. Gängig ist das Postident-Verfahren, bei dem man sich in der Postfiliale vor Ort mit dem Personalausweis legitimiert.

Für die Endgeräte wie etwa Smartphone oder Tablet gibt es auch ein paar Anforderungen. Die mobilen Betriebssysteme Android 10 oder iOS 16 sollten es auf den Geräten mindestens sein. „Beim PC ist ein Kartenlesegerät mit Sicherheitsstufe zwei erforderlich“, sagt Wolter.

Längst nicht jedem erscheint dieser Prozess leicht. „Die App freizuschalten, erfordert Frustrationstoleranz“, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2025). Wer Unterstützung braucht, kann sie bei seiner Krankenkasse bekommen. Mit der Einführung der ePA sind die Kassen verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die bei der Einrichtung unterstützen.

Ist die App einmal zum Laufen gebracht, kann der Versicherte die Dokumente in der ePA einsehen. Um sich in der App anzumelden, muss man dann die elektronische Gesundheitskarte ans Smartphone oder PC-Kartenlesegerät halten.

Meine Einstellungen

Was für Einstellungen kann ich in meiner ePA vornehmen?Versicherte können zum Beispiel Zugriffsrechte bestimmen. Nicht jeder Arzt, der auf die ePA zugreift, kann dann alles sehen, was dort abgelegt ist. Wer also nicht möchte, dass die Zahnärztin von der Psychotherapie erfährt, hat die Möglichkeit, Bereiche zu sperren.

Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge ist es sogar sinnvoll, bei den Zugriffsrechten nachzujustieren, denn viele Versicherte sind sich der sehr weitreichenden Voreinstellungen nicht bewusst. Die ePA sei so programmiert, dass „viele Personen, mit denen Sie aktuell im Gesundheitssystem zu tun haben, die meisten Inhalte aus der Versichertenkarte auslesen können“, erklärt „Finanztest“. Also beispielsweise auch die Praxisangestellte oder der Apotheker.

Übrigens: „Man kann auch die Dauer der Zugriffsrechte verändern“, sagt Wolter. „Standardmäßig sind in der ePA für Arztpraxen 90 Tage Zugriffsrecht eingestellt. Wenn die Karte dort eingelesen wird, startet diese Zeit.“ Für Apotheken sind standardmäßig drei Tage Zugriffsrecht programmiert.

Regeln für Kinder

Welche Regelungen gelten eigentlich für Kinder? Auch Kinder bekommen eine ePA, sofern ihre Eltern dem nicht widersprechen. „Ein Baby, das im März auf die Welt kommt, würde mit Beginn seiner gesetzlichen Familienversicherung eine ePA eingerichtet bekommen. Natürlich verwalten die Eltern sie dann“, sagt Wolter. „Ab dem 15. Geburtstag darf das Kind selbst über seine ePA entscheiden.“ Wie funktioniert ein Widerspruch? Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer nicht möchte, dass eine eingerichtet wird, sollte rechtzeitig widersprechen. Über den genauen Weg informiert man sich dabei bei der eigenen Krankenkasse. Auch wenn die ePA bereits eingerichtet ist, gibt es die Möglichkeit, sie wieder löschen zu lassen. Und wer sich nach dem Löschen wieder umentscheidet? „Dann kann der Versicherte auch im Nachhinein die Krankenkasse bitten, erneut eine ePA anzulegen“, sagt Wolter.Wie sicher sind meine Daten hinterlegt? „Das Schutzniveau ist schon sehr hoch“, sagt Wolter. „Die Daten werden schließlich nicht per Mail verschickt, sondern über die spezielle Telematikinfrastruktur, die eine Art geschlossenes Datensystem im Gesundheitswesen ist.“ Sowohl Mediziner als auch Patienten müssen sich identifizieren, um Zugriff auf Inhalte einer ePA zu bekommen. Aber bei der ePA gilt wie bei anderen digitalen Anwendungen auch: „Im Netz ist nie alles hundertprozentig sicher“, sagt Wolter.

Übrigens: Der Gematik zufolge haben die Krankenkassen selbst keinen Zugriff auf die ePA. Nur Patienten und Ärzte beziehungsweise andere Heilberufler dürfen die Daten, die darin liegen, einsehen.

Wer weder Handy noch PC hat

Mit der nötigen App oder Browser-Anwendung am PC können Versicherte über die elektronische Patientenakte etwa auf Arztbriefe und Laborbefunde zugreifen. Aber was machen Menschen, die gar nicht im Internet unterwegs sind? „Wer digital wenig fit ist, vielleicht gar kein Smartphone oder PC hat, der ist auf die Hilfe Dritter angewiesen“, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale. Ohne solche Unterstützung können Betroffene die ePA nämlich nur passiv nutzen. Sie haben keine Möglichkeit, Daten einzusehen, hochzuladen oder zu verwalten, Zugriffsrechte zu ändern. Von der ePA können sie aber dennoch profitieren, denn Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen dürfen auf die dort gesammelten Dokumente zugreifen. Das erleichtert womöglich einen Arztwechsel oder vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen.

Zugriff nur für Mediziner

Wolter berichtet: „Manche Menschen sagen: Mir reicht es, wenn der Hausarzt seine Daten reinstellt und der Facharzt die dann sehen und im Gegenzug seine reinstellen kann.“ Oder wenn das Krankenhaus, sollte man dorthin im Notfall eingeliefert werden, etwa den eigenen Medikationsplan kennt. Offliner sollten dennoch einen Blick in ihre ePA werfen. Dafür gibt es zwei Wege. Erstens wird eine Vertrauensperson ins Boot geholt. Wer möchte, kann bestimmen, dass sie die ePA-App auf ihrem Gerät einrichtet und den Zugriff auf die Akte bekommt. Dann kann die Vertrauensperson die ePA über die App einsehen und verwalten – etwa Zugriffsrechte verändern.

Hilfe über Ombudsstelle

Zweitens können sich Versicherte an die Ombudsstellen der Krankenkasse wenden, wenn sie zum Beispiel Widerspruch gegen die standardmäßig eingestellten Zugriffsberechtigungen einlegen wollen. Die Ombudsstellen sollen sie dann technisch in der ePA umsetzen, heißt es. DPA, LUW