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Gesundheitsrisiko Mondelēz International ruft Marabou-Schokolade zurück - Das ist der Grund

Der Hersteller Mondelēz International ruft deutschlandweit Marabou-Milchschokolade in der 220-Gramm-Packung zurück. Das ist der Grund dafür.

Von DUR/rw 14.05.2024, 10:56
Der amerikanische Hersteller Mondelēz International ruft deutschlandweit Marabou-Milchschokolade in der 220-Gramm-Packung zurück.
Der amerikanische Hersteller Mondelēz International ruft deutschlandweit Marabou-Milchschokolade in der 220-Gramm-Packung zurück. Symbolbild: Imago/ Joko

Halle (Saale). - Wer sich kürzlich eine 220-Gramm-Packung Marabou-Milchschokolade gekauft hat und allergisch gegen Mandeln, Weizen oder Schalenfrüchte ist, sollte die Tafel nicht ohne Weiteres essen.

Denn manche Produkte können Mandeln, Weizen und Schalenfrüchte enthalten, die nicht auf der Verpackung aufgeführt sind. Das teilte der amerikanische Hersteller Mondelēz International über das Portal lebensmittelwarnung.de der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz mit.

So sieht die Marabou-Schokolade aus, auf die sich der Rückruf des Herstellers bezieht.
So sieht die Marabou-Schokolade aus, auf die sich der Rückruf des Herstellers bezieht.
Foto: lebensmittelwarnung.de

Die Schokolade sei mit der Aufschrift "kann Spuren von Nüsse und/oder Weizen enthalten" versehen, könnte aber für Menschen mit diesen Allergien ein Gesundheitsrisiko darstellen, heißt es in der Mitteilung von Mondelēz.

Vom Rückruf sind Marabou-Tafeln in der Geschmacksrichtung Milchschokolade mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten und Losnummern betroffen:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 6.12.2024, Los-Code: OUV0140613
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 07.12.2024, Los-Code: OUV0141043
  • Mindesthaltbarkeitsdatum:, 17.12.2024, Los-Code: OUV0141051
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.12.2024, Los-Code: OUV0140751
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.12.2024, Los-Code: OUV0140832

Mondelēz bittet Kundinnen und Kunden, die das Produkt erworben haben und auf Mandeln, Weizen oder Schalenfrüchte allergisch reagieren, die Schokolade nicht zu verzehren und zur Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis werde bei Vorlage des Bons erstattet.