Gewichtsangabe auf verpackten Backwaren
Koblenz / Trier ( dpa ). Auf verpackten Backwaren wie Mini-Berlinern und Schoko-Croissants muss das Gewicht ab einer Füllmenge von 100 Gramm angegeben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung von gestern entschieden und damit die Klage einer Unternehmensgruppe abgewiesen, die in Deutschland mehrere hundert Einzelhandelsmärkte betreibt.
Die Angabe des Gewichts diene dem Verbraucherschutz, hieß es zur Begründung ( Az .: 1 K 1036 / 09. KO ). So könnten etwa verdeckte Preiserhöhungen beim Verkauf von Packungen mit weniger Inhalt zum gleichen Preis verhindert werden. Zudem könne der Käufer die Ware durch die Gewichtsangabe besser vergleichen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass es seiner Ansicht nach nicht gegen die Fertigpackungsverordnung
verstoße, wenn auf den teils durchsichtigen Packungen kein Gewicht stehe.