Grundstückskauf Gilt die alte oder die neue Grunderwerbsteuer?
Frage : Ich habe ein Grundstück gekauft. Die notarielle Beurkundung erfolgte am 27. November 2009. Nach dem Vertrag trage ich die Grunderwerbsteuer. Aus der Presse entnahm ich, dass ab 1. Januar 2010 die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt von 3, 5 auf 4, 5 Prozent angehoben wird. Meine Notarin erläuterte, dass der Kaufvertrag noch der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung ( GVO ) durch den Landkreis bedarf. Die Genehmigung beantragte die Notarin am zweiten Werktag nach der Beurkundung ; sie wird aber in diesem Jahr wohl nicht mehr erteilt. Gilt für mich der alte oder der höhere neue Steuersatz ?
Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt :
Nach der derzeitigen Übergangsregelung im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2010 / 2011 ( Drs. 5 / 2189 ) gilt der neue Grunderwerbsteuersatz für alle nach dem 31. Dezember 2009 verwirklichten Erwerbsvorgänge. Ein Erwerbsvorgang ist verwirklicht, wenn die Vertragspartner im Verhältnis zueinander gebunden sind. Diese Bindung tritt in der Regel bereits mit Abschluss der notariellen Beurkundung ein.
So auch in Ihrem Fall. Zwar ist Ihr Grundstückskaufvertrag noch schwebend unwirksam, solange die Genehmigung nach § 2 Abs. 1 der Grundstücksverkehrsordnung
nicht erteilt ist. Im Genehmigungsverfahren prüft das zuständige Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landkreis, ob für Ihr Kaufgrundstück Rückübertragungs- oder Restitutionsansprüche angemeldet sind ; dies dauert häufig mehrere Monate.
Grunderwerbsteuerrechtlich betrachtet sind aber schon vor Erteilung der GVO-Genehmigung die Vertragspartner im Verhältnis zueinander nach Vertragsabschluss gebunden, obgleich noch keine wirksamen Erfüllungspflichten entstanden sind.
Der Bundesfinanzhof hat seine dahingehende Rechtsprechung in einem Fall, der eine Überleitungsvorschrift im Einigungsvertrag betraf, ausdrücklich bekräftigt ( BFH, Urt. v. 10. 5. 93 – II R 71 / 92 ). Ihr Erwerbsvorgang ist daher im Jahr 2009 verwirklicht, weshalb Sie noch in den Genuss des derzeitigen Steuersatzes von 3, 5 Prozent kommen. Ihre so berechnete Steuerschuld wird gemäß § 14 Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes mit Erteilung der GVO-Genehmigung entstehen – den Steuerbescheid werden Sie daher vom Finanzamt erst im Jahr 2010 erhalten.