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Führerschein Gnadenfrist für „Lappen“ verkürzt

Die Tage der alten Führerscheine sind gezählt - sie werden ausrangiert. Doch wie dem Umtauschchaos begegnen?

04.07.2016, 23:01

Berlin (dpa) l Wenn es um ihren „Lappen“ geht, werden manche Autofahrer schnell sentimental – zumindest beim Blick auf das Foto aus Jugendzeiten auf dem mehr oder weniger gut erhaltenen Dokument in Grau oder Rosa. Dass die Zeiten der alten Papierführerscheine zu Ende gehen, steht bereits seit längerem fest: Bis 19. Januar 2033 müssen sie gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein. Damit das am Ende kein Chaos wird, wollen die Länder nun vorbeugen.

Warum werden die Führerscheine erneuert?

Bereits seit 2013 gilt eine EU-Richtlinie, die Regeln zu mehr als 110 europäischen Führerscheintypen vereinheitlicht. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Damit soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Eingedämmt werden soll auch „Führerscheintourismus“, also dass man bei Entzug seines Führerscheins in einem anderen EU-Land einen neuen macht.

Wie soll der Umtausch ablaufen?

Die seit 2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen schon den neuen Vorgaben – sie laufen also ab 2028 aus. Doch was ist mit den älteren, von denen noch Millionen in Portemonnaies und Brieftaschen stecken? Alle auf einmal könnte keine Behörde der Welt stemmen, heißt es auch beim Autofahrerclub ADAC. Damit nicht zu viele bis zum letzten Moment warten und ein Massenansturm folgt, schlägt der Verkehrsausschuss des Bundesrats nun einen früheren Umtausch-Start vor. Über das Konzept soll das Plenum der Länderkammer an diesem Freitag abstimmen.

Was bedeutet das genau für die Autofahrer?

Konkret geht es um zwei Stufenpläne. Da sind zum einen 15 Millionen Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Bei ihnen soll die erste Umtausch-Etappe schon bis 19. Januar 2021 laufen, und zwar für Fahrer mit Geburtsjahren 1953 bis 1958. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sollen bis 2022 dran sein, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2023, alle Jüngeren bis 2024. Wer vor 1953 geboren wurde, kann den „Lappen“ bis 2033 behalten. Zum anderen gibt es 30 Millionen Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die erste Umtauschstufe für sie liefe demnach bis 2025, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 und 2000. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013.

Wie geht es nun weiter?

Wenn der Bundesrat dem Vorschlag zustimmt, ist die Bundesregierung am Zuge. Denn das Konzept soll an eine Bundes-Verordnung „angehängt“ werden. Die Regierung könnte dies 1:1 akzeptieren – oder aber die ganze Verordnung vorerst stoppen. Vom Bundesverkehrsministerium wurde am Montag aber zumindest kein Protest laut: Die Länder müssten den Umtausch bewältigen, da könnten sie auch Vorschläge machen. Eine neue Prüfung beschert der Umtausch Autofahrern übrigens nicht.

Was kostet mich das als Verbraucher?

Nötig sind ausschließlich ein Foto – und gut 20 Euro Gebühr für den neuen EU-„Lappen“.