Volksstimme-Telefonforum zu den Änderungen durch den Gesundheitsfonds Größere Vielfalt bei den Tarifen
Im Zuge der Gesundheitsreform können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Kunden flexiblere Tarife anbieten als bisher. In einer Telefonaktion hatten Volksstimme-Leser die Gelegenheit, sich über die Änderungen bei Vertretern von Krankenkassen und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu informieren.
Frage: Wie hoch wird der Beitrag zur Krankenversicherung 2009 für Rentner ausfallen?
Antwort: Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz wird bei allen gesetzlichen Krankenkassen bei 15, 5 Prozent liegen. Das gilt auch für Rentner.
Frage: Ich war bis vor drei Jahren in einer privaten Krankenversicherung. Dort wurde mir gekündigt, weil ich die Beiträge nicht zahlen konnte. Ich habe gelesen, dass ab 1. Januar eine gesetzliche Pflicht für eine Krankenkassenversicherung für ehemalige PKV-Versicherte besteht. Was, wenn ich die Beiträge nicht aufbringen kann?
Antwort: Ab dem 1. Januar besteht auch für ehemalige Privatversicherte eine generelle Versicherungsp icht. Sie sollten sich so schnell wie möglich um eine Versicherung bemühen, denn die Beitragsuhr tickt ab dem 1. Januar. Sie können die alte oder eine andere Versicherung wählen. Der Basistarif liegt bei cirka 530 Euro plus Pflegebeitrag. Wenn Sie die Kosten dafür nicht aufbringen können, greifen Härtefallregelungen, z. B. Beitragshalbierung und Zuschüsse von den Grundversicherungsträgern (Sozialämter).
Frage: Welche Wahltarife bieten die Krankenkassen an?
Antwort: Prinzipiell lassen sich zwei Varianten unterscheiden. Einerseits handelt es sich dabei um versorgungsbezogene Wahltarife. Sie sollen beispielsweise chronisch Kranke zur aktiven Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (sogenannte DMPs) oder bestimmte Versichertengruppen zu einem gesundheitsbewussten Leben motivieren. Für die Teilnahme an diesen Programmen kann es einen Bonus geben. Zum Zweiten gibt es für gesunde Versicherte Wahltarife, die finanzielle Anreize durch Selbstbehalte, Kostenerstattungstarife und Beitragsrückerstattungen anbieten.
Frage: Werden Leistungen der Kassen ab dem kommenden Jahr gekürzt?
Antwort: Nein. An den Grundleistungen wird sich nichts ändern. Etwa 95 Prozent der angebotenen Leistungen sind bei den Kassen gleich.
Frage: Wie unterscheiden sich Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarife?
Antwort: Bei einem Selbstbehalttarif verp ichtet sich der Versicherte, die Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe (die im Einzelfall von der jeweiligen Kasse in dem Tarif angeboten wird) selbst zu tragen. Dafür erhält der Versicherte von der Kasse eine jährliche Prämie. Der Selbstbehalttarif ist also vergleichbar mit einer Teilkasko-Versicherung beim Auto.
Bei der Kostenerstattung bezahlt der Versicherte oder ein Familienmitglied die Arztrechnung zunächst aus der eigenen Tasche und reicht die Rechnung danach bei seiner Krankenkasse ein.
Der Arzt kann dabei auch Vergütungen für Leistungen in Rechnung stellen, die die Kasse nicht oder nur zum Teil übernimmt. Außerdem kann die Krankenkasse für die Bearbeitung der Rechnung eine Gebühr erheben. Der Versicherte trägt also das Risiko, nicht alle Kosten erstattet zu bekommen.
Frage: Wie lange bin ich an einen Wahltarif gebunden? Bleibt es beim Sonderkündigungsrecht im Fall einer Erhöhung der Beitragskosten?
Antwort: Die Tarifbindung für den Versicherten beträgt in der Regel drei Jahre. In dieser Zeit ist also ein Wechsel der Krankenkasse künftig nicht mehr möglich. Ohne Wahltarif bindet sich der Freiwillig- oder Pflichtversicherte für maximal 18 Monate an seine Entscheidung für eine Kasse. Steigen die Beiträge, darf der Versicherte sofort wechseln, indem er vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nicht für die mit der Einführung des Gesundheitsfonds verbundenen gesetzlich festgelegten Beitragssatzerhöhungen ab dem 1. Januar 2009.
Frage: Mit welchen Prämien kann ich bei der Wahl eines Selbstbehalttarifes rechnen?
Antwort: Jede Krankenkasse hat dafür eigene Beitragsmodelle entwickelt, wobei meist eine Staffelung des Selbstbehaltes in Abhängigkeit vom Einkommen vorgenommen wird.
Die Prämien schwanken zwischen etwa 50 Euro und mehreren hundert Euro monatlich. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherte zu einer Selbstbeteiligung der in Anspuch genommenen Leistungen in etwa vergleichbarer Höhe. Die Differenz ist das Risiko, das der Versicherte trägt.
Frage: Sind die von den Kassen anerkannten Vorsorgeuntersuchungen auf den Selbstbehalt bzw. auf die Prämie anrechnungsfähig?
Antwort: Nein. Diese sind davon ausgeschlossen. Für die Teilnahme an anerkannten Vorsorgeuntersuchungen muss auch künftig keine Praxisgebühr entrichtet werden.
Frage: Wird von der Krankenkasse vor dem Abschluss von Wahltarifen für das Krankengeld meine Gesundheit geprüft?
Antwort: Nein. Bei den gesetzlichen Krankenkassen geschieht das nicht.
Frage: Ich bin selbständig und hatte bislang einen vorgezogenen Krankengeldanspruch. Ich habe gehört, dass er ab 1. Januar wegfallen soll. Ist das korrekt?
Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie können sich auch bei einem privaten Versicherer danach erkundigen. Mit der Wahl des Tarifes sind Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse drei Jahre lang an die Krankenkasse gebunden. Im Krankheitsfall sind Sie dafür prämien- und beitragsfrei.
Frage: Haben Arbeitslosengeldbezieher auch die Möglichkeit, einen Wahltarif zu wählen?
Antwort: Nein. Wahltarife gelten nicht für jene Versicherten, die ihre Beiträge nicht selbst zahlen, also auch nicht für Arbeitslosengeldbezieher.
Frage: Ich habe eine Hausarztkarte. Wird es die auch weiterhin geben?
Antwort: Das wird jede Krankenkasse für sich entscheiden. Wählt ein Kassenpatient den Hausarzttarif seiner Krankenkasse, muss er immer zunächst den Hausarzt aufsuchen, wenn er einen Arzt braucht. Im Gegenzug zahlt er weniger oder keine Praxisgebühr. In jedem Fall müssten Sie die Hausarztkarte zu Beginn des neuen Jahres bei der Kasse beantragen.
Frage: Wenn jede einzelne Krankenkasse mehrere Dutzend eigene Wahltarife anbietet, wie nde ich dann unter den tausenden Wahlmöglichkeiten die richtige für mich?
Antwort: Sie können sich bei den Kassen oder bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Frage: Muss ich mich bis zum 1. Januar für einen Wahltarif der Krankenkasse entschieden haben?
Antwort: Das ist nicht notwendig. Sie können in Ruhe prüfen und sich ggf. auch später noch entscheiden. Die medizinische Grundversorgung bleibt in jedem Fall erhalten.