Gutscheine von Schlecker schnell einlösen
Halle/Magdeburg (cbi) l Die Drogeriemarktkette Schlecker hat bekanntlich am 23. Januar 2012 beim Amtsgericht Ulm einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Was passiert mit meinem Gutscheinen fragen sich seitdem viele Verbraucher?
Mit dem Einlösen von Gutscheinen der Drogeriekette Schlecker empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. Kunden nicht lange zu warten. Aufgrund des gestellten Insolvenzantrages rät sie Verbrauchern zu einer schnellen Einlösung, da man seine Ansprüche aus Gutscheinen nur solange in Ware umsetzen kann, wie der Händler existiert.
Nach Auskunft der Pressestelle von Schlecker werden aktuell Gutscheine in den Geschäften vor Ort wieder eingelöst. Online können Gutscheine derzeit nicht eingelöst werden.
Nach einer Insolvenzeröffnung kann man seine Ansprüche aus den Gutscheinen nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Soweit dann noch Geld vorhanden sein sollte, erhalten Verbraucher eine entsprechende Quote ausgezahlt. Meist gehen derartige Forderungen aber wegen der geringen Insolvenzmasse ins Leere. Von dem Erwerb von Gutscheinen rät die Verbraucherzentrale deshalb nach derzeitigem Stand ab.
Hinweise zu Kundenrechten bei Firmeninsolvenz erhalten Rat Suchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. sowie am Verbrauchertelefon unter (09 00) 1 77 57 70 (ein Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr.