Verbraucherrecht Habe ich Anspruch auf den Preis im Prospekt?
Ich habe in einem Prospekt gelesen, dass es in einer Verkaufsstelle 1 kg Schinkenspeck zum "Super-Sparpreis" von 0,89 Euro geben soll. Als ich danach fragte, sagte man mir, dass es sich um einen Druckfehler handelte und 100 g Schinkenspeck 0,89 Euro kosten. Habe ich einen Anspruch auf die Ware, wie sie im Prospekt steht? Einen Vermerk über einen Haftungsausschluss habe ich auf dem Prospekt nicht gefunden.
Es antwortet Gabriele Emmrich, Leiterin des Referats Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Verbraucher haben keinen durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch, die zu einem günstigen Preis in Werbeprospekten angebotene Ware auch tatsächlich zu diesem Preis erwerben zu können.
Entscheidend ist, wann der Kaufvertrag zustande kommt. Für den Abschluss des Vertrages bedarf es zweier übereinstimmender Willenserklärungen – Angebot und Annahme. Das Werbeprospekt ist nicht als Angebot des Verkäufers auf Abschluss eines Kaufvertrages zu werten. Die Werbung, die Warenpräsentation im Schaufenster, auch das Auspreisen im Regal stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots an. Mangels zweier übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) kommt kein Kaufvertrag zustande.
Damit haben Sie keinen vertraglichen Anspruch auf Übergabe des Schinkens zu dem genannten "Sparpreis".
Unternehmen werben häufig mit Sonderangeboten in Tageszeitungen oder auf Werbezetteln und versuchen auf diese Weise, Kunden anzulocken. Kann der Kunde die Ware erwerben, bestehen gegen diese Anlockeffekte keine rechtlichen Bedenken.
Hat der Händler aber zum Beispiel keinen ausreichenden Warenvorrat, besteht die Gefahr, dass Kunden, die so ins Geschäft gelockt wurden, zum Kauf von teureren oder anderen Waren verleitet werden. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist derartige Werbung irreführend.