Familientipps Handy gehört nicht neben das Bett
Lorenz Schill und Jessica Burkhardt von FJP Media Magdeburg geben Tipps für einen stressfreien Umgang mit Internet und Co.
Magdeburg l Wer für seine Kinder Regeln aufstellt, wann und wie sie das Smartphone oder Internet benutzen dürfen, muss sich auch selbst daran halten. „Ist das Smartphone am Esstisch tabu, dann gilt das für alle“, erklärt Jessica Burkhardt, Jugendmedienschutzreferentin beim Landesverband junger Medienmacher (fjp> media) in Magdeburg. Gemeinsam mit Lorenz Schill berät sie Kinder, Jugendliche, Eltern, Erzieher und Lehrer im Umgang mit digitalen Medien. Das Team „Medienkenner“ hilft bei der Erstanmeldung in sozialen Netzwerken, bei der Einschätzung von Computerspielen bis hin zur Intervention bei Cybermobbing, das laut Burkhardt inzwischen an jeder Schule stattfindet. Weil schon Zweit- und Drittklässler das erste eigene Handy besäßen, sei eine frühzeitige Anleitung zu einem sicheren und kontrollierten Umgang wichtig.
Hier ein paar Tipps für den Umgang mit digitalen Medien:
Digitales Spielzeug: Bereits Zweijährige haben inzwischen Kontakt zu Smartphones und spielen damit, wenn die Eltern gerade abgelenkt sind. Selbst Barbies haben jetzt Internetzugang und können Gespräche mit dem Kind aufzeichnen. Lorenz Schill rät zu einem kritischen Umgang mit solchen Produkten, bei denen Konsumverhalten antrainiert und private Daten ohne Not herausgegeben werden. Am 7. Februar können sich Eltern dazu in Magdeburg informieren.
Fotos im Netz: Eltern sind in der Regel stolz auf ihre Kinder und möchten das anderen zeigen. Trotzdem sollten sie vorsichtig beim Veröffentlichen von Fotos im Internet sein. Lorenz Schill rät, das Kind zu fragen, ob es damit einverstanden ist, dass seine Eltern Fotos von ihm posten. Grundsätzlich haben Eltern zwar bis zum 18. Lebensjahr das Recht dazu, doch die Bilder bleiben im Netz. Und einem Teenager kann es peinlich sein, wenn Fotos von ihm in Windeln auf sozialen Netzwerken kursieren. Im vergangenen Jahr hatte eine 18-jährige Österreicherin ihre Eltern verklagt, weil diese jahrelang ohne ihr Einverständnis Fotos von ihr auf Facebook veröffentlicht hatten.
Cybermobbing: Wird das eigene Kind über soziale Netzwerke beschimpft, gedemütigt und in die Enge getrieben, fällt es Eltern schwer, nicht einzugreifen. Trotzdem raten die Medienkenner, sich rauszuhalten. Denn das könne die Angriffe noch verschlimmern. Besser sei es, wenn sich das gemobbte Kind der Situation stelle und den Täter direkt auf sein Missverhalten anspreche. „Derjenige merkt im direkten Kontakt viel deutlicher, wie schlimm seine Verletzungen für das Opfer sind“, so Burkhardt. Am Bildschirm könne dieser sich leichter hinter seinem Profil verstecken. Einen neuen Ansatz stelle die „systemische Mobbing-Intervention“ dar. Speziell ausgebildete Mobbingexperten stellen Regeln gemeinsam mit der Gruppe auf, in der es den Mobbing-Fall gibt, und kontrollieren über einen längeren Zeitraum, dass diese auch eingehalten werden. Diese Rolle können beispielsweise Schulsozialpädagogen übernehmen. Auf der Internetseite Klicksafe ist zudem ein umfangreiches Infopaket für Eltern, Lehrer und Erzieher zu finden, dass sich mit dem Thema (Cyber)Mobbing beschäftigt.
Soziale Netzwerke: Zwar gibt es eine Altersbeschränkung bei sozialen Netzwerken von zwölf oder 13 Jahren. Die Einhaltung wird jedoch nicht durch die Anbieter kontrolliert. Deshalb raten die Medienkenner, dass Eltern den Prozess ab der Anmeldung begleiten und dies auch über mehrere Monate beobachten sollten. Weil Kinder und Jugendliche sich meist nicht klar darüber sind, welche Konsequenzen es haben kann, wenn sie ihre persönlichen Daten auf sozialen Netzwerken verbreiten, müssen Eltern sie darüber informieren oder sich selbst Rat holen. Lorenz Schill empfiehlt, sich im Vorfeld die Datenschutzbestimmungen des Anbieters anzuschauen und bei Anmeldung die Privatsphäreeinstellungen anzupassen. Eine gute Hilfe sei die Schau-Hin-Internetseite, die aktuell auf Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter reagiere.
Wichtige Regeln:
⦁ Nur Freunde dürfen mitlesen.
⦁ Nur Leute als Freunde annehmen, die man kennt.
⦁ Keine Klarnamen für das Profil verwenden.
⦁ Niemals Adresse oder Telefonnummer herausgeben.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Kinderchat Seitenstark aus Leipzig verwenden, der von Moderatoren im Hintergrund begleitet wird. Fällt ihnen etwas auf, sperren sie auch einen Chat-Beitrag und setzen sich mit dem Kind in Verbindung.
Suchmaschinen: Der Datenkrake Google sollte von Kindern nicht als Suchmaschine benutzt werden, weil er ohne besondere Einstellung ungefiltert alle Einträge zu einem Suchbegriff zeigt. Das können auch pornografische oder gewaltverherrlichende Internetseiten sein. Besser geeignet sind Kindersuchmaschinen wie „Blinde Kuh“ für das Grundschulalter, „Helles Köpfchen“ oder „Frag Finn“ für die etwas Älteren.
Urheberrechte: Fremde Fotos, Texte oder Filme dürfen nicht einfach verbreitet, benutzt oder für die eigenen ausgegeben werden. Das regelt das Urheberrecht. Verstöße können teure Strafen nach sich ziehen.
Computerspiele: Wünscht sich ein Kind ein Computerspiel, sollten sich Eltern vor dem Kauf informieren, zum Beispiel durch einen Anruf bei FJP Media. Gute pädagogische Einschätzungen gibt auch die Internetseite „Spieleratgeber NRW“. Wenn es aus Sicht der Eltern für das Kind nicht infrage kommt, sollten sie dies begründen und eine Alternative vorschlagen. Ist ein Spiel bereits im Haus, sollten sich Eltern regelmäßig dazusetzen und darüber sprechen.
Apps: Soll eine neue App heruntergeladen werden, lohnt es sich, kritisch die scheinbar nötigen Zugriffe auf die Kamera, Kontakte und weitere persönliche Daten zu hinterfragen. Kostenlose Apps finanzieren sich über die Daten ihrer User. Im Zweifelsfall lieber etwas Geld dafür ausgeben.
WLAN: Freie WLAN-Zugänge in Cafés, Flughäfen, Zügen oder anderen Einrichtungen sind verführerisch, weil sie das Datenvolumen schonen. Wer sie nutzt, begibt sich allerdings in Gefahr, dass Fremde auf Daten oder Verbindungen zugreifen und diese missbrauchen.
Abschalten: Spätestens vor dem Zubettgehen sollte das Smartphone zur Seite gelegt werden. Damit das Chatten nicht unter der Bettdecke weitergeht, sollte es aus dem Schlaf- und Kinderzimmer verbannt werden.
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