Untermieter Hauptmieter muss rechtzeitig kündigen
Berlin (dpa) l Hauptmieter müssen vor dem Auszug aus der Wohnung rechtzeitig ihren Untermietern kündigen. Denn bei der Übergabe der Wohnung an den Vermieter muss diese geräumt sein. "Das heißt, auch die Untermieter müssen ausziehen", erklärt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Untermieter und Vermieter sind vertraglich nicht gebunden.
Hauptmieter sollten deshalb rechtzeitig prüfen, welche Kündigungsfrist sie gegenüber den Untermietern einhalten müssen. Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Monate, solange das Mietverhältnis nicht länger als fünf Jahre bestand. Kündigt der Hauptmieter ohne Angabe von Gründen wie Eigenbedarf, verlängert sich die Frist um weitere drei Monate. "Muss der Untermieter vor Ablauf seiner Kündigungsfrist die Wohnung an den Vermieter herausgeben, und es entsteht ihm dadurch ein Schaden, sind Schadensersatzansprüche gegen den Hauptmieter möglich", sagt Werner. Nur wer möblierte Zimmer untervermietet, kann bis zum 15. des Monats zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen.
Problematisch ist das für WGs, in denen ein Mitbewohner der Hauptmieter ist. Kündigt er, müssen alle ausziehen. Wollen die Mitbewohner dennoch weiter in der Wohnung bleiben, sollten sie mit dem Vermieter sprechen. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, mit ihnen einen neuen Mietvertrag abzuschließen.