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Neues Pflegestärkungsgesetz Hauptsache satt, sauber, trocken? Pflegen am Limit

In der Pflege mangelt es an Personal. Dass sich diese Situation vor allem für ambulante Dienste noch verschärft, befürchten Verbände, Wissenschaftler und gemeinnützige Organisationen. Grund dafür ist eine Pflegereform, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist.

Von Christian Kretschmer, dpa 03.03.2017, 09:28

Mainz (dpa) - Ambulante Pflegedienste haben schon jetzt Probleme, Anfragen von Bedürftigen nachzukommen, sagt Meike Sandstede, Referentin der Diakonie Rheinland-Pfalz. Es fehlt an Personal.

Auf die vorhandenen Angestellten könnte nun noch mehr Arbeit zukommen. Denn im Zuge der seit Anfang des Jahres in Kraft getretenen Pflegereform, haben mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen, sagt Sandstede - "da werden den ambulanten Diensten die Türen eingerannt".

Iris Landsberg-Dato ist Pflegedienstleiterin einer Sozialstation im Westerwald. Sie koordiniert die ambulanten Einsätze der Station und fährt als Springerin auch selbst zu Pflegebedürftigen, bringt sie zum Arzt oder verabreicht Medikamente. Seit Anfang des Jahres hat sich etwas verändert, berichtet sie: Es kämen mehr Anfragen, beispielsweise für Körperpflege oder Unterstützung im Haushalt. Die Auswirkungen der Pflegereform spüre sie damit schon jetzt.

Kern der Reform ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser wird nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden bestimmt. Bei der Feststellung, ob jemand pflegebedürftig ist, wird nicht mehr zwischen körperlichen oder kognitiven Einschränkungen unterschieden. Entscheidend ist, wie selbstständig eine Person ist. Durch das neue Bewertungssystem sollen beispielsweise die Beeinträchtigungen von Demenzkranken besser berücksichtigt werden.

Mit einem Anstieg an Pflegebedürftigen von bundesweit 10 bis 20 Prozent rechnet die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz für dieses Jahr. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen drückt das in absoluten Zahlen aus: 2017 hätten rund 200 000 Menschen zusätzlich Anspruch auf Pflegeleistungen.

Gerade weil sie Menschen mit kognitiven Defiziten in den Blick nehme, sei die Reform zu begrüßen, sagt die Pflegewissenschaftlerin Renate Stemmer von der Katholischen Hochschule in Mainz. Für das Personal in der Branche habe die Reform aber unerwünschte Folgen. Schon jetzt gibt es Fachkräftemangel in der Pflege, sagt Stemmer. "Dieses Problem wird verstärkt, da der Bedarf an Personal steigt."

Fraglich ist nur, woher das zusätzliche Personal kommen soll. 2015 fehlten knapp 2000 Pflegefachkräfte in Rheinland-Pfalz, aktuellere Zahlen liegen dem Gesundheitsministerium des Landes noch nicht vor. Das Ministerium geht aber davon aus, dass sich dieses Loch bis 2030 auf rund 5000 fehlende Fachkräfte vergrößern wird.

Seit Jahren trifft der Fachkräftemangel auch die ambulanten Dienste. Besserung ist nicht in Sicht, berichtet Esther Wingerter, die für die Diakonie im Fachausschuss für ambulante Dienste der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz sitzt: "Es bewerben sich einfach nicht genug Menschen auf die offenen Stellen." Pflegeberufe seien nicht attraktiv genug für Schulabgänger. Besonders mangele es an qualifiziertem Personal in Führungspositionen, wie in den Pflegedienstleitungen. "Da gibt es Stellen", sagt Wingerter, "die sind Wochen oder Monate unbesetzt".

In ihrer Sozialstation sei derzeit genügend Personal vorhanden, sagt Pflegedienstleiterin Landsberg-Dato. Deswegen sieht sie, wie auch Wissenschaftlerin Stemmer, die Reform zunächst positiv. Mehr Aufwand gebe es aber bei sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Kochen, Waschen, Einkaufen gehen. Bleibt die Nachfrage so hoch, werde es schwierig, sagt Landsberg-Dato.

Denn es haben nicht nur mehr Menschen Anspruch auf Pflegeleistungen - die Reform treibt auch den politischen Grundsatz "ambulant vor stationär" weiter voran, meint Wingerter. Das zeigt sich zum Beispiel an einer Änderung der Leistungsbeiträge von den Pflegekassen: Personen in niedrigen Pflegegraden bekommen weniger Geld für den Heimaufenthalt, aber mehr Geld für die Versorgung von einem ambulanten Dienst. Sie sollen also möglichst lange zuhause betreut werden, sagt Wingerter, und erst in die Heime kommen, "wenn es gar nicht mehr geht."

Die Auswirkungen der Reform werden so langfristig auch die Pflegeheime zu spüren bekommen, sagt Andreas Artelt, der ein Seniorenzentrum in Altenkirchen im Westerwald leitet. Wenn eher Menschen in hohen Pflegegraden - also besonders Bedürftige - in die Heime kämen, steige auch der Aufwand für die Betreuung. Das verändere auf lange Sicht den Alltag in den Heimen: "Es geht die Angst um, dass nur nach dem Motto satt, sauber, trocken verfahren wird."

Um das Problem mit dem Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen, fordert Sandstede eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung. So könnten neue Stellen geschaffen und vorhandenes Personal besser bezahlt werden. Man könne nicht über bessere Rahmenbedingungen für die Pflege reden, sagt Sandstede, ohne an den Kern der Sache zu gehen.

Das Pflegestärkungsgesetz II

Seit 1. Januar 2017 ist bundesweit das
Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Dieses führt einen neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff ein, der sich nicht mehr in
drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden ausdrückt. Bei einem
ebenfalls neu eingeführten Feststellungsverfahren zur Bedürftigkeit
wird nicht mehr zwischen körperlichen und kognitiven Einschränkungen
unterschieden. Gradmesser ist die Selbstständigkeit einer Person.

Wer bereits im vergangenen Jahr in einer Pflegestufe war, muss nicht
neu begutachtet werden, sondern bekommt automatisch einen Pflegegrad
zugeordnet. Die Pflegereform bringt auch eine Änderung der
Leistungsbeiträge der Pflegekassen für die ambulante wie für die
stationäre Versorgung mit sich.