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anzeige Heizkostenabrechnung: So geht‘s einfach und rechtssicher

06.12.2024, 09:17
Komplettlösung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung
Komplettlösung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung Foto: ista SE/akz-i

Eigentümer:innen von Immobilien müssen fernablesbare Messtechnik installieren und den Mieter:innen regelmäßig Verbrauchsinformationen zu Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen.

Wer seine Verbrauchswerte kennt, kann Energie sparen. Die Heizkostenabrechnung selbst zu erstellen, kann aufwendig und fehleranfällig sein. Mit ista profitieren Vermieter:innen von einem Dienstleister, der den Vorgang rechtssicher und komfortabel erledigt.

Vermieter:innen sind verpflichtet, ihren Mieter:innen einmal jährlich eine Abrechnung auszustellen, auf der die Kosten für ihren Heizungs- und Warmwasserverbrauch abzulesen sind. Dies soll sicherstellen, dass Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen in Gebäuden, die durch eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme beziehungsweise Warmwasser versorgt werden, nur für ihren tatsächlichen Verbrauch bezahlen. Konkret gibt die Heizkostenverordnung (HKVO) vor, dass zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden sollen.

Vermieter:innen sehen sich seitdem mit verschiedenen regulatorischen und technischen Hürden konfrontiert. Die HKVO regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung und die Pflicht zur Verwendung geeigneter Messtechnik. Das CO₂KostAufG verpflichtet zur anteiligen Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter/-in und Mieter/-in.

Verbrauchswerte müssen korrekt erfasst werden, zunehmend mit fernablesbaren Zählern für Heizkostenverteiler und Wasserzähler. Alle Geräte, die ab Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen fernablesbar sein. Sie müssen mit den Systemen anderer Anbieter zudem zum Datenaustausch in der Lage sein und an ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway, ein Gerät, das alle Daten zentral speichert, angebunden werden können. Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der entsprechenden Funktion nachgerüstet oder ganz ersetzt werden.

Eigentümer:innen und Vermieter:innen haben daher einiges zu beachten: Selbstabrechnungen bieten mehr Kontrolle und können Kosten sparen. Vermieter:innen behalten die Hoheit über den Abrechnungsprozess und müssen keine externen Dienstleister bezahlen. Nachteile sind die hohen Kosten für die Einrichtung der Messtechnik und Ablesesoftware, der hohe Zeitaufwand für die Datenerfassung und regelmäßige Übermittlung der Verbrauchsinformationen sowie das Risiko von Fehlern, die finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben können. Ein professioneller Dienstleister minimiert diese Risiken.

Das Unternehmen ista als eines der international führenden Unternehmen für Immobilien- und Abrechnungsservices, hat eine Komplettlösung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung entwickelt, die die Vorgaben der HKVO erfüllt. Dabei handelt es sich um ein System, das alle Daten der Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler per Funk überträgt. In den meisten Fällen muss daher keine Wohnung mehr betreten werden, der entsprechende Aufwand für die Bewohner:innen entfällt. Ista verantwortet die transparente und zuverlässige Abrechnung sowie die monatlichen Verbrauchsinformationen. Mit „EcoTrend“ werden Bewohner:innen digital und datenschutzkonform über ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch in Kenntnis gesetzt, per iOS- und Android-App, im Webportal oder per E-Mail. Sollten sich einzelne Parteien nicht für den Service registrieren, steht die Verbrauchsinformation auch als PDF zur Verfügung oder kann auf Wunsch postalisch versandt werden.

Weitere Informationen finden Sie HIER.